Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
642
Einzelbild herunterladen
 

XI. Abschnitt. Municipal=Rath.642blick durchforschen, jedoch ohne sich mit Kleinigkeiten abzu-geben. Dieß wäre der Fall, wenn sie zum Beyspiele demMaire den Ersatz seiner nothwendig gemachten Vorschüssebestritten. Es wäre unbillig, von diesen Beamten zu verlan-gen, daß sie bey der Mühe und bey der kostbaren Zeit, diesie dem gemeinen Besten widmen, noch Geldaufopferungenmachen sollten. Noch unbilliger wäre es, dieselben durchübertriebene Strenge zu plagen, und ihnen nur Verdrießlich-keiten anstatt Bezeugungen der Zufriedenheit und des Dankes,worauf sie wegen ihrer täglichen Sorgfalt für das Wohl derGemeinde Ansprüche haben mögen, angedeihen zu lassen.Die Gemeinderechnung darf den eröffneten Credit nicht über-steigen; die Municipal=Räthe müssen bey der Debattirungderselben die oben Seite 540 u. f. und Seite 579 u. f. ange-führten Verfügungen befolgen.2. Die Vertheilung des gemeinschaftlichen Brand-holzes, der gemeinschaftlichen Weide, Ernte und Früchtezu bestimmen. Bey dieser Verrichtung müssen die Municipal-Räthe alle Vorliebe und besondere Rücksichten bey Seite setzen,ſich als würdige Vaͤter einer Familie betragen, welche alleMitglieder derselben mit Gerechtigkeit behandeln.3. Die Vertheilung der Arbeiten zu bestimmen, welchezur Unterhaltung und Reparation der Güter nöthig, undzu denen die Gemeinden verpflichtet sind: als Feldwege,öffentliche Gebäude, Wasserleitungen, Gräben rc., wovon sieden Gebrauch oder besondern Nutzen haben. Diese Arbeitenmüssen ihnen von dem Maire vorgeschlagen werden. Derselbehat deren Beschaffenheit und Wichtigkeit ihnen vorzustellen,und sie haben nach den Mitteln der Gemeinden zu bestimmen,welche binnen Jahresfrist geschehen sollen. Es steht demMunicipal=Rathe zu, die Verwendung der zu solchen Arbeitengewidmeten Gelder anzuordnen, und es läßt sich leicht begrei-fen, daß er denjenigen, welche am meisten dringend undgemeinnützig ſind, den Vorzug einräumen müſſe,4. Ueber die besondern und Local=Bedürfnisse derMunicipalität, über die Ansehen, Octrois oder Abgaben