480VIII. Abschn. Flüsse und Bäche.Gemäß dem Beschlusse vom 29. Flor. 6. J. müssen alleAutorisations=Beschlüsse des Präfecten enthalten:1) Die den Ingenieurs auferlegte ausdrückliche Verbind-lichkeit, unmittelbar den Vollzug der in den Rissen und Ueber-ſchlägen angezeigten Arbeiten zu beaufſichtigen;Mühlen den Unterschleif der Getreide= oder Mehlausfuhr nichtbegünſtigen kann.Die an den Grenzen des Reichs bereits errichteten Mühlenkönnen auf Befehl der Präfecten geschlossen werden, wenn durchVerbal=Prozesse der Local=Obrigkeit oder der Douanen=Vorgesetztenerwiesen ist, daß sie zur gesetzwidrigen Ausfuhr des Getreides oderMehls dienen. (Kaiserl. Decret vom 10. Brüm. 14. J.)Der gute oder üble Bau der Mühlen ist ein wichtiger Gegenstand, der die Aufmerksamkeit der Polizeybeamten verdient, wie wirbereits im I., Abschn. III. Cap. §. 29 bemerkt haben. Ihr üblerBau kann dazu dienen, das Mehl zurückzubehalten. Durch dasUmdrehen zermalmt der obere Mühlstein das Korn auf dem Boden-stein, der unbeweglich ist, und das Mehl wird durch diese cirkel-förmige Bewegung zwischen den äußern Umfang der Mühlsteineund eine sie umgebende Einfassung von Brettern gestoßen, von woes nothwendig, durch den von allen Seiten erfolgenden Druck, durcheine, an der einzigen Oeffnung der Einfassung angebrachte Rinnein den darunter befindlichen Kasten fallen muß. Statt der rundenbrettenen Einfassung, machen betrügerische Müller dieselbe vier-eckig, damit das Mehl in den Winkeln bleibt. Sie fügen ihreBretter nicht fest aneinander, und bringen Beutel unter die Oeff-nungen, um das Mehl aufzufangen, das anderwärts als in denKasten fällt. Um diesem Unterschleif vorzubeugen, müssen die Poli-zeybeamten die Müller anhalten, eine wohlgeschlossene cirkelförmigeEinfassung von Brettern um die Mühlsteine herum zu haben, wieauch eine ebenfalls geschlossene Rinne, damit das Mehl genau inden Kasten falle.Die Müller begehen noch andere Untreue dadurch, daß sie ihreMühlsteine zurückhauen und aushöhlen, damit sie Säcke bekommen,und daß sie ihre Bretter nässen, damit sie das Mehl zurückhalten,oder es für diejenigen, welche es nach dem Gewichte nehmen, schwe-rer machen, oder dadurch, daß sie Gerste, Erbsen, Bohnen, Kleyen,Kleyenmehl und andere Dinge unter die gute Frucht mischen; oderendlich dadurch, daß sie die Mühlsteine zusammenrücken, um fürdiejenigen, die ihr Mehl nach dem Maß statt nach dem Gewichteabnehmen, feiner zu mahlen.
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