Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
449
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5. 7. Polizey des Fuhrwesens.449nahme von der Regel eintreten. Allein es ist ein Unterschiedzwischen einem zufälligen und einem gewöhnlichen Transport.Im erstern Falle dürfte ein Stein oder ein Stamm alleinmit jedem Wagen, den man eben in Bereitschaft hat, geführtwerden; sollten aber dergleichen Fuhren sich vervielfältigen,so müßte gefordert werden, daß die Radfelgen wenigstens dieBreite haben, welche für das Gewicht bestimmt ist, welchesim Tarif unmittelbar nach dem Gewichte des transportirtenGegenstandes folgt. Dieses erhellt deutlich aus dem zweyten§. desselben Artikels.Mehrere Ausnahmen sind von einigen Hrn. Präfectennachgesucht worden; sie sind sämmtlich auf Betrachtungen desöffentlichen Interesses gestützt, und haben in der gegenwärts-gen Lage der Dinge ihren Grund. Allein, man darf nichtvergessen, daß man sich bestreben muß, diese Lage der Dingezu ändern, zu verbessern, und nicht, sie zu erhalten; daßdurch Vermehrung der Ausnahmen die Frucht des Systemsverloren geht.Gerade die Materien sind es, bey deren Transportirungdie Wege am meisten leiden, für die man reclamirt; für dieSteinkohlen, Salz, Steine, Holz. Bald sind es Manufac-turen, die wegen ihrer von der Landstraße entfernten Lagediese nicht erreichen können, als nachdem sie durch mehrereSeitenwege gekommen sind; bald sind es Fuhrleute, welchelieber eine beträchtliche Gebühr erlegen, die Unterhaltungeiner Straße übernehmen, und ihre schmalen Radfelgen bey-behalten wollen. Ich habe bereits auf die verschiedenen Gründe,die man anführt, geantwortet, und nur besondere Umständewerden mich vermögen, Local-Modificationen, in denen ichübrigens bisher mehr Nachtheil als Vortheil gefunden, zurhöchsten Genehmigung vorzulegen.13) Der größte Theil der Wagbrücken ist in Thätigkeitdie Angestellten sind ernennt; es haben durchgehends Inven-tarien und Aufnahmen der Orte müssen gemacht werden, umdie Angestellten für das ihnen Anvertraute verantwortlich zumachen.Handbuch. II. Th. II. Aufl.