Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
447
Einzelbild herunterladen
 

§. 7. Polizey des Fuhrwesens.447Der Art. 8 des Decrets vom 23. Jun. 1806 hat diesesGewicht auf höchstens 4000 Kilogrammen festgesetzt.Es sind viele Anfragen geschehen, um zu wissen, waseigentlich unter den zum Ackerbau, zum Transporte derErnten und zur Landwirthschaft bestimmten Fuhren zuverstehen sey.Bevor man über einzelne Fälle entscheidet, muß derwesentliche Zweck, den man durch die Abschaffung der Rädermit schmalen Felgen erreichen wollte, wohl erwogen werden.Man hat dieses Mittel für das sicherste gehalten, den Ver-derb der Straßen zu verhüthen; und niemand zweifelt, daßdie Landwirthschaft am ersten dabey betheiligt ist; es heißtsie begünstigen, wenn man die Ausnahmen so viel als möglichvermindert.Ich weiß, was sich von dem Zustande der Feldwegesagen läßt, über welche die Fuhren kommen müssen, ehe siedie Landstraßen erreichen. Es ist wahr, daß viele dieser Wegegegenwärtig so beschaffen sind, daß die Räder mit breitenFelgen schwer auf selbigen fortkommen; aber es gibt derennoch weit mehrere, die man lediglich durch den Gebrauchsolcher Räder, wenn er in der guten Jahrszeit eingeführtwürde, völlig herstellen könnte. Man würde sich sehr trügen,wenn man glauben wollte, daß bey breiten Felgen die Rei-bung in einem schlechten Wege größer ist, und mehr Wider-stand erfordert, als bey schmalen Felgen. Die breiten Felgenberühren den Boden nur mit der Fläche ihres Umfanges, dahingegen schmale Felgen in das Geleise eindringen, auch dieReibung überdieß auf den beyden Seiten der Schienen, undöfters noch an den Speichen Statt findet.Wenn man in Ansehung der kleinen Anzahl von Wegen,deren Geleise so breit und tief sind, daß sogar breite Felgeneinsinken, dieses verordnet, so nöthigt man die Gemeinden zueiner ersten Reparatur, deren Nothwendigkeit aus dieser Lageder Dinge erhellt, und die dann ein für allemahl geschieht.Ich glaube demnach, daß es in allen Fällen wesentlichist, keine Toleranz einzuführen, deren Folgen nachtheilig seyn