Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
423
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423§. 31. Instructionen des Ministers.worauf dieser in Beyseyn des Maire die Thatsachen unter-sucht und einen Verbal=Prozeß darüber verfertiget, worin zuerstdas Detail über die Güter und Einkünfte des Reclamanten,und die Beschaffenheit des Unfalles, den er erlitten hat, (z. B.bey der Grundsteuer, Hagel, Ueberschwemmung, Feuersbrunst,Nichtvermiethung des Hauses, oder in Betreff der Personal-Steuer, Herabſetzung des Miethzinſes, Aufhoͤren des Han-dels 2c.) dann die Größe des erlittenen Verlustes angeführtwerden müssen. Dieser Verbal=Prozeß wird vom Maire unddem Controleur unterzeichnet, und dann vom Unter=Präfectennebst seinem Gutachten an den Präfecten geschickt, der allesso fort dem Unter=Präfecten mittheilt, damit dieser seinenBericht verfertige.Da die Entscheidung, wie schon gesagt, nicht nur von derGröße des Verlustes, sondern auch von der Quantität dervorhandenen fonds de non-valeur abhängt, so ist es nichtnothwendig, daß die Präfecten jeden Bericht insbesondereuntersuchen, sondern am Ende des Jahres, wenn der Directorſeine Berichte über alle eingegangene Petitionen abgefaßt hat,nimmt der Präfect sie zusammen, und vergleicht die Masseder Nachlässe und Milderungen, die er nach Gründen der-Billigkeit bewilligen zu müssen glaubt, mit dem Belauf derfonds de non-valeur, und nach dem Resultate dieser Ver-gleichung ordnet er die Vertheilung der Summen, und läßteine Ordonnanz für jeden Reclamanten ausfertigen. DieseOrdonnanzen werden durch den Director an die Bezirksempfän-ger, und durch diese an die Einnehmer geschickt. Der Directorbenachrichtiget hievon die interessirten Parteyen, welche als-dann ihre Ordonnanzen bey den Einnehmern quittiren.Diese Ordonnanzen werden alsdann von den Bezirksempfän-gern, vom Departements⸗Empfänger und vom öffentlichenSchatze als bares Geld angenommen. Ein Verzeichniß vondieser Vertheilung wird dem Departements=Rathe mitgetheilt.*) Ein kais. Decret vom 1. Jul. 1809 enthält folgende Verfü-gungen: Art. 1. Der Steuer=Director benachrichtiget die Steuer-