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Th. 2 (1813)
Entstehung
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360
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360 VI. Abschn. Steuerw. I. Cap. Auflegung u. Verth. der dir. Steuern.oder von den constituirten Autoritäten ernannt sind. a)6) Die Hebammen; 7) die Inhaber reitender Posten; 8) dieFischer; 9) die Woll= und Baumwollkämmer und Spinner,die Wäscherinnen, die Schuhflicker,die Kaldaunenhändler;10) diejenigen, welche in den Straßen, Durchgangsplätzenund Märkten in den Gemeinden herumziehen, um Früchte,Gemüse, Butter, Eyer, Käse und andere kleine Eßwaarenzu verkaufen. Alle die, welche andere Sachen, selbst im Her-umziehen oder unter Schoppen oder en étalage 60) verkaufen,sollen die Hälfte der Gebühren, welche von denen, die inBoutiquen verkaufen, bezahlt werden, entrichten; (Art. 29 das.)Die Notare, die zu einer Sicherheitsstellung in baremGelde verbunden sind; (Gesetz vom 25. Vent. 12. J.)Diejenigen, welche eine Concession zur Ausbeutung einerMine erhalten haben, weil dieses Geschäft nicht für ein Han-delsgeschäft gehalten wird. (Art. 32 des Ges. vom 21. April1810.)Es werden als Großhändler angesehen, was für einenHandel sie auch treiben mögen, alle diejenigen, welche untersolchen Umschlägen verkaufen, deren man sich gewöhnlichbedient, um die Handelsartikel zuerst in den Handel zu brin-gen. (Art. 30 das.)Alle Bürger, welche, weil sie öffentlich als solche bekanntsind, als Großhändler oder als Associirte eines Handelshausesauf die Liste der der Patenten=Steuer unterworfenen Bürgergesetzt worden sind, und welche doch für bloße Kleinhändler,Commanditen=Genossen oder Commis sich ausgeben, sollen an*) Die Aerzte, Wundärzte und Apotheker, welche zu Folgeeiner Ernennung der Regierung oder der Verwaltungsobrigkeit beyCivil= oder Militair=Spitälern oder für den Dienst der Armen ange-stellt sind, sie mögen ihre Kunst auch bey Privat=Personen ausübenoder nicht; die Professoren der Entbindungskunst in den Spitälern.(Kaiserl. Decret vom 25. Therm. 13. J.)**) Das heißt, ausgelegt an öffentlichen Plätzen, Straßenecken,Flußwerften 2c.