316 V. Abschn Steuerw. I. Cap. Auflegung u. Verth. der dir. Steuern.Die sections=Verzeichnisse und die Mutterrollen sollen sorg-fältig aufbewahrt werden; die Secretare und Archivisten derUnter=Präfecturen sind persönlich dafür verantwortlich *).53. Wenn ein Inspector der directen Abgaben den Auf-trag bekommen hat, die zur Verfertigung einer Mutterrolleerforderlichen Operationen vorzunehmen, so soll er in allenPuncten auf die nehmliche Weise und nach den nehmlichenRegeln verfahren, wie die Controleure.54. Jedes Jahr, sobald die Vertheilung der Grundsteuerunter die Gemeinden geschehen ist, soll der Unter=Präfect aufder sechsten Columne jeder Mutterrolle den Betrag der Haupt-summe des Contingentes der Gemeinde, und das Verhältnißdesselben zum Total=Betrag des steuerbaren Einkommens, jeso viel per Franc, eintragen.Jeder Steuerpflichtige kann von dieser Note auf dem Secre-tariat Kenntniß nehmen.§. 5. Von der Art, wie das steuerbare Eigenthumgeschätzt werden soll.Ackerfeld.56. Wenn das steuerbare Einkommen pflügbarer Felder,sie mögen nun wirklich angebaut seyn oder nicht, wenn sienur zu dieser Art von Anbau tauglich sind, geschätzt werdensoll, so müssen die Repartitoren fürs erste von der Art derErzeugnisse, welche dieselben hervorbringen können, sich über-zeugen, wobey sie auf die in der Gemeinde allgemein üblichenPflanzungen, z. B. Weitzen, Roggen, Gerste und andereKornfrüchte jeder Art, dann Flachs, Hanf, Tabak, Oehl-pflanzen, Farbepflanzen, Rücksicht zu nehmen haben. Als-dann sollen sie den Werth des rohen oder Total=Betrages*) Es iſt nothwendig, daß auf gleiche Weiſe in den Archivender Mairie oder der Gemeinde eine Abschrift sowohl von dieserMutterrolle als von den sections=Verzeichnissen bleibe. Die Mairesollen demnach dieselben von ihren Secretaren abschreiben lassen;und diese Abschrift, nachdem sie von dem Controleur als gleichlau-tend bescheiniget worden, in gedachten Archiven niederlegen.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten