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Th. 2 (1813)
Entstehung
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305
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305Grundsteuer. §. 2. Vertheilungs=Agenten.22. Im Falle einem oder mehrern Steuervertheilern einzeitliches Hinderniß dazwischen kommt, welches durch schwereKrankheit, nothwendige und unvorgesehene Reise, oder durcheinen jetzigen öffentlichen Dienst verursacht wird, so sollen siedem Unter=Präfecten Nachricht davon geben oder geben lassen,welcher ihre Stelle für die nöthige Zeit durch andere Grund-steuerpflichtige der Gemeinde ersetzen kann. Diese Ersetzungsoll nur dann Statt haben, wenn die Anzahl der Reparti-toren auf weniger als fünf herabgebracht ist, oder wenn die-jenigen, welche nicht in der Gemeinde wohnhaft sind, ersetztwerden sollen. Diese können, wenn ihrer nicht mehr alszwey an der Zahl sind, in jedem Falle nur durch anderenicht in der Gemeinde wohnhafte Steuerpflichtige, wenn solchesich vorfinden, ersetzt werden.23. Die sieben Repartitoren berathschlagen gemeinschaft-lich nach der Mehrheit der Stimmen. Sie koͤnnen nichtsbestimmtes festsetzen, wenn nicht wenigstens fünf derselbenanwesend sind. Der Maire oder sein Adjunct, oder in Er-mangelung derselben, der älteste der übrigen Repartitorenberuft sie zu ihren Sitzungen, und führet dabey den Vorsitz-24. Die Controleure und Inspectoren der directen Abga-ben versehen bey den Repartitoren diejenigen Functionen, dieihnen durch das Gesetz übertragen sind *).§. 3. Von den Veränderungen, welche jährlichan den Mutterrollen vorzunehmen sind.31. Die vorhandenen Mutterrollen sollen fernerhin beyder Vertheilung der Grundsteuer unter die Steuerpflichtigen) Diese Functionen werden unten näher bestimmt werden; siebeschränken sich auf das Materielle des Geschäftes; denn die eigent-liche Schätzung der Güter kommt den Repartitoren zu; was dieseentscheiden, das muß der Controleur niederschreiben, und hiernachdie Listen verfertigen. Uebrigens soll er auch die Arbeit der Repar-titoren dadurch unterstützen, daß er Plane, Messungen, topogra-phischr Charten, Verzeichnisse von Verkäufen, Verpachtungen, Thei-lungen, und andere zur Aufklärung und Erleichterung des Geschäf-tes dienende Materialien sammelt, und den Repartitoren mittheilt.(S. Art. 43.)20Handbuch. II. Th. II. Aufl.