Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
249
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Von den Wohnungen, die in Geld bezahlt werden. 249wie wenn sie an dem Orte ihrer gewöhnlichen Bestimmunggegenwärtig wären.Die General=Inspectoren der Artillerie und des Ingenieur-Corps, so wie auch ihre Aides=de=Camps, bekommen immerihr Logis in Gelde, und es wird ihnen für's ganze Jahrbezahlt.50. Die Offiziere und militairischen Beamten, die auf eineZeit lang die Geschäfte des Grades versehen, der zunächstüber dem ihrigen ist, können deßwegen nicht auf die Woh-nung dieses höhern Grades Ansprüche machen.51. Die Offiziere und militairischen Beamten, die zuParis angestellt sind, und die Offiziere der Garnison dieserStadt erhalten für ihre Wohnung die Hälfte mehr als dieübrigen Offiziere ihrer Grade.52. Die Offiziere und militairischen Beamten, die beyCantonnirungen und außerordentlichen Truppenversammlun-gen angestellt sind, müssen selbst, vermittelst des Logis=Geldes,das sie erhalten, den Bürgern, die ihnen auf ein Billet derMunicipal⸗Beamten die Wohnung in Natur und die fürihre Pferde nöthigen Ställe geliefert haben, die denselbengebührende Entschädigung bezahlen. Die Offiziere der Regi-menter bezahlen gleichfalls diese Entschädigung, aber nurallein für die Wohnung. Die Municipal=Beamten haben überdie Streitigkeiten zu sprechen, welche über diese Entschädi-gungen entstehen könnten.53. Die Einwohner, welche bey Truppenversammlungen,Cantonnirungen oder in Ermangelung hinlänglicher Militair-Gebäude Truppen oder Pferde logiren, werden auf folgendeWeise entschädiget: Für das Quartier eines Adjudanten, Tam-bour- und Trompetten-Majors, Sergeant-Majors, Ober-Regi-ments=Quartiermeisters, der Conducteure und ersten Angestell-ten bey dem Fuhrwesen, welche allein schlafen müssen, dreySous für jede Nacht; für das Quartier der übrigen Unter-Offiziere, Soldaten und Angestellten, die wie Soldaten logirtwerden, Einen Sou und sechs Deniers für jede Nacht und