Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
244
Einzelbild herunterladen
 

V. Abschn. Kriegswesen. VI. Th. III. Cap.244Die Wohnung eines Quartier=Schatzmeisters soll bestehenaus Einem mit Einem wohl versehenen Bette und dem übri-gen nöthigen Geräthe meublirten Zimmer, Einem andern mitMeubeln versehenen Zimmer ohne Bett, und Einer Kammermit Einem Bedientenbette.Die Adjudant=Majors, Feldscherer=Majors werden wie dieCapitaine logirt.So sollen auch wie die Capitaine logirt werden die Lieu-tenants des Ingenieur=Corps, die Adjudant=Lieutenante unddie Secretare des Platzes.39. Die Obersten und Bataillons=Chefs und Capitaine.des Ingenieur=Corps und die Lieutenante dieses Corps, diein dem Platze en Chef angestellt sind, die Artillerie=Offiziere,die zum Dienste des Platzes bestimmt sind, die General=Adju-danten und die Adjudanten der Plätze sollen noch, außer ihremfür ihre Grade bestimmten Logis, Ein helles meublirtes Zim-wer ohne Bett bekommen.Die Aides=de=Camps sollen jeder nach seinem besondernGrade logirt werden, und sie bekommen die nöthigen Ställefür ihre Pferde. Die Offiziere der detaschirten Invaliden-Compagnien werden nach ihren Graden logirt.40. Es soll in den militairischen Gebäuden eines jedenKriegsplatzes ein schicklicher Platz zum Secretariate ausersehenwerden, in dessen Nachbarschaft auch der Secretar logirtwerden muß.41. Die Better der Capitaine, Lieutenante und übrigenOffiziere sollen bestehen aus Einer Ueberdecke, Einem Stroh-sack, zwey Matratzen, Einem Kopfpfühl, Einem Paar Lein-tücher, und zwey Decken im Winter und Einer einzigen imSommer.Die Offiziers-Zimmer sollen mit Tischen, Stühlen, Arm-stühlen, Feuerböcken, und den übrigen Geräthschaften meublirtseyn, die man ihnen zu geben pflegt.Die Bedientenbetter sollen in allem den Soldaten=Betterngleich seyn.