Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
243
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Von der Einquartirung der Ofiziere in den militair. Gebäuden. 243lich wenn die Garnison verstärkt werden sollte, versichert seynkann.Es sollen auf die Befehle des Ministers die Better allerOrten hin verführt werden können, wo man ihrer mehrererbedürfen möchte. In keinem Falle darf man sich diesen Trans-porten widersetzen.Drittes Capitel.Von der Einquartirung der Offiziere in den mili-tairischen Gebäuden.37. Die Generäle der Armeen sollen in den Häusernwohnen, die ihnen werden bestimmt werden.Die Wohnung eines Divisions=Generals soll bestehen ausfünf Zimmern, wovon Eines für seinen Secretar gerechnetist, Einer Küche, drey Bedientenstuben und den für seinePferde nöthigen StällenDie eines Brigaden=Generals aus vier Zimmern, wovonEines für seinen Secretär gerechnet ist, Einer Küche, dreyBedientenstuben und den für seine Pferde nöthigen Stallungen;Die eines Obersten aus drey Zimmern, wovon Eines fürseinen Bedienten, Einer Küche und Einem Stalle für zweyPferde.Die eines Bataillons= oder Escadrons=Chefs aus zweyZimmern, Einer Küche, Einer Bedientenstube und EinemStalle für zwey Pferde.Diese Wohnungen sollen nicht meublirt werden.38. Die Wohnung eines Capitains soll bestehen ausEinem mit Einem wohl versehenen Bette und allem nöthigenGeräthe meublirken Zimmer und Einer Kammer mit EinemBette für seinen Bedienten.Die Lieutenante und Unter=Lieutenante bekommen Zimmerzu zwey Betten, und die sonst mit den nöthigen Geräthschaf-ten versehen sind. Zu jedem dieser Zimmer wird auch EineKammer gerechnet mit Einem Bette für ihre Bedienten.