186 V. Abschn. Kriegswesen. II. Th. II. Verzeichniß.5. Die Misstaltung der Nase, welche das Athemhohlenbedeutend hindern kann, das stinkende Nasengeschwür, undjedes hartnäckige Geschwür der Nasenhöhlen oder der Gau-menwölbung, der Knochenfraß dieser Theile, so wie die aner-kannt unheilbaren Polype.6. Der aus unheilbarer Ursache stinkende Athem, ebensowie die stinkenden Ausflüsse aus den Ohren, und die bestän-dig gewordene Ausdünstung derselben Art. Das Daseyn die-ser Gebrechen muß durch das Zeugniß des Maire, und jeneswirkt, zur Entdeckung der Wahrheit oder zur Erkenntniß des Betru-ges Zeichen geben. Die Dicke des Auges, seine hervorspringendeWölbung, die bedeutende und beständige Ausdehnung der Pupille; ihrlangsames sich Zusammenziehen, das fast beständige Zusammenziehender Augbraunen und Augendeckel, sind Zeichen der Myopie, welchendie Versuche mit Gläsern von verschiedenen Graden den Siegelder Gewißheit aufdrücken.Finden sich diese Zeichen oder die meisten unter ihnen nicht vor,so muß der Conscribirte zur Armee geschickt werden.Die Nyetalopie, oder die nächtliche Blindheit, ist selten in derJugend, und oft selbst in einem reifern Alter nur vorübergehend.Die Amblyopie, welche darin besteht, daß man die Gegenständein jeder Entfernung, bey Tage sowohl wie bey Nacht nur undeut-lich sieht, läßt einige Gewißheit der Untersuchung zu, wenn mannehmlich wahrnimmt, daß die Pupillen ihren Durchmesser verändert,oder von ihrer Beweglichkeit und Regelmäßigkeit verloren haben.Bey einigen Amblyopen finden sich die Augen in einem beständi-gen, krampfhaften Zittern, was man unbestimmtes Gesicht nennt.Es gehört zu den Pflichten der mit dem Untersuchen der zum Mili-tairdienste Tauglichen beauftragten Doctoren, über die verschiedenenAugenkrankheiten nicht abzuurtheilen, bevor sie alle rationelle Be-weise über ihr Vorbefinden gesammelt haben. Um ein Urtheil zu fällen,das der Gewißheit näher kommt, muß man den Zeugenbeweis for-dern, den der Maire gibt, und drey auf geradewohl genommeneConscribirte desselben Jahres und, wo möglich, derselben Gemeinde.Wenn endlich die verschiedenen auf einen hohen Grad gestiege-nen Fehler des Gesichtes den Soldaten, der damit behafret ist, derGefahr aussetzen, die Sicherheit seines Postens nicht behaupten zukönnen, so machen sie ihn zugleich für jeden andern Militairdienstuntauglich.
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