Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
185
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Gebrechen, welche zum Kriegsdiéuste unfähig machen. 1852. Der Verlust des rechten Auges oder der seines Ge-brauches.Dieser Mangel macht zum Soldatendienste in der Linieuntauglich.3. Die unheilbare Thränenfistel, die chronischen Augen-entzündungen, die häufigen Flüsse auf den Augen, ebensowie die habituell gewordenen Krankheiten der Augenliedersowohl als der Thränengänge, wenn sie bis auf den Grad,wo sie das Sehen merklich hindern, gestiegen sind (B).4. Die Schwäche der Sehekraft, die bleibenden Fehlerdes Gesichtes, die hinderlich sind, die Gegenstände in der Ent-fernung zu unterscheiden, in welcher dieses im Kriegsdienstenöthig ist; die Myopie (Kurzsichtigkeit), die Amplyopie (unbe-stimmtes Sehen), und die Nyctalopie (nächtliche Blindheit).Der Strabismus (das Schielen) gibt keine Ursache zurAusnahme vom Kriegsdienste.Die Gesichtsfehler biethen viel Schwierigkeit in der Unter-suchung dar, und lassen oft den Dor der Heilkunde oderder Chirurgie in der Ungewißheit; in diesem Falle muß nurnach den in der Note (C) angegebenen Vorsichtigkeitsregelnentschieden werden.(B) Vom Daseyn dieser Gebrechen müssen sich die Recrutirungs-Räthe durch das Zeugniß des Maire und durch das dreyer aufgeradewohl genommenen Conscribten derselben Classe und, wo mög-lich, derselben Gemeinde überzeugen.(C) Hindert ein äußerer und sichtbarer Fehler das Sehen, oderist das Organ des Auges mit ihm behaftet, wie in einigen ange-führten Fällen im ersten Artikel des ersten Verzeichnisses und imdritten des zweyten, so kann der Doctor der Heilkunde oder derChirurgie mit Gewißheit entscheiden. Die Schwäche des Gesichtesaber kann, wenn kein äußeres Zeichen sie verkündet, auf eine hin-reichend genaue Weise nicht erkannt werden. Ebenso die Myopieoder die Kurzsichtigkeit, und dennoch kann die Entfernung, in welcherderjenige, welcher darüber klagt, die Schrift lesen kann, und dieUntersuchung wie die Dazwischenkunft eines Glases, welches nichtbestimmt ist, beym Myopen die Sehkraft zu erhöhen, auf das Sehen