168 V. Abschn. Kriegswesen. I. Th. IX. Tit. III. Cap.1031. Die Gesuche um Berichtigung der Taxen werdendem Gen.=Dir. mit Vorschlägen und Beweisstücken vorgelegt.1032. Der Präf, läßt mit der Erhebung derjenigen Sum-men einhalten, für welche und in so weit er Verminderungoder Nachlaß vorgeschlagen hat.1033. Da die zur Zeit der Vernichtung der Verabschiedungeines Csbten zu entrichtenden Summen nicht eingetrieben wer-den sollen, so ist dieser Esbte mit den nöthigen Belegsstückenvom Präf. auf seinem Vorschlagsverzeichnisse mitzubegreifen.Dritte Unterabtheilung.Gesuche um Verminderung oder Entlastung der von Amts wegengemachten Taxen.1034. Die Csbten, welche gegen die von Amts wegengemachten Taxen einkommen, haben die Gründe anzugeben,die sie verhindert haben, in den vorgeschriebenen Fristen dieAuszüge aus den Steuerrollen beyzubringen; diese müssenjetzt ihrem Gesuche beygelegt werden.1035. Nach gehöriger Untersuchung der Gegenstände, undnachdem die Maire, Controleure und U.⸗Präf. noͤthigen Fallsum neue Auskunft aufgefordert worden sind, entscheidet derPräfect, ob die Gesuche angenommen werden können; imbejahenden Falle übersendet er selbige mit seinen Vorschlägenund mit den alten, so wie auch mit den nenen Belegstücken,an den Gen.=Dir.1036. Der Präf. gibt den Empfängern von den von ihmvorgeschlagenen Verminderungen und Entlastungen Nachricht;einstweilen und bis zur Entscheidung des Gen.=Dir. werdenIm dritten Falle soll ein neuer vom Maire und Controleurals richtig bescheinigter Auszug aus den Steuerrollen vorgelegt wer-den; so wieIm vierten Falle der bereits übergebene Auszug mit der Erklä-rung, wie der Irrthum in diesem und im vorletzten Falle entstan-den ist;Im fünften Falle endlich, Zeugnisse der Ortsobrigkeit, welchedie Irrthümer beurkunden.
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