102 V. Abschn. Kriegswesen. I. Th. I. Tit. VI. Cap. I. u. II. Sect.Sechstes Capitel.Erste Section.Reiseordnung (itinéraire) der Recrutirungs=Räthe.135. Die Reiſeordnung des Raths wird im Voraus vomPräf. festgesetzt, den U.=Präf., bevor selbige ihre Operationenanfangen, mitgetheilt, und durch letztere den Mairen bekanntgemacht.Die Maire zeigen sie mittelst Verkündigung und Anschlagden Csbten an, damit solche den Ort, Tag und Stundekennen, wo sie vor dem Rathe erscheinen müssen.Zweyte Section.Verificirung der alphabetischen Gemeindelisten und der Ziehungs-listen von einem jeden Canton durch den Rath.139. Der Rath untersucht, ob alle auf der Liste der Csbtender vorhergehenden Classen begriffene Csbte auf die alphabet.Gdelisten wirklich übertragen worden sind. Steht ein Csbternicht darauf, so fragt er, nach Beschaffenheit der Umstände,den Präf., den U.=Präf., den Maire über die Ursachen diesesWeglassens, und die ihm gegebenen Ausschlüsse merkt er sichauf dem Register seiner Berathschlagungen an.Ergibt es sich aus denselben, daß ein Esbter irrthümlichausgelassen worden, so wendet der Rath die Verfügungen des3. oder 4. §. des 141. Art. an, je nachdem dieser jungeMensch als Erster zum Abmarschiren oder ziehungsfähig erklärtworden ist.140. Enthalten die alphabet. Listen eine größere Anzahlbey den Aushebungen der frühern Classen ausgelassener Csbteraus denselben Classen, als deren auf der Liste der an diegegenwärtig aufgebothene Classe verwiesenen Csbten angezeigtſind, ſo unterſucht der Rath die Urſache der Auslaſſung, undzwar in Ansehung eines jeden der auf dieser letztern Listenicht begriffenen Individuen.141. Nach vollendeter Untersuchung der alphab. Gdelistenfragt der Rath, ob jemand Bemerkungen zu machen hat.
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