101Emargirung der Conscriptions=Listen.Zweyte Section.Emargirung *) der Conscriptions=Listen (der vorhergehenden Classen);Sendung an die U=Präf. und Maire der Cantonsweise verfer-tigten Emargirungs=Listen; Verkündigung und Anschlag derselbenin den Gemeinden.119. Um die U.=Präs., Maire und Csbten mit den Resul-taten oben besagter Emargirung bekannt zu machen, sollenGdelisten aus den Haupt=Conscriptions=Verzeichnissen Classen-weise ausgezogen werden.Jene für die Classen, deren Aufgeboth die vorhergehendegewöhnliche Session des Ret.=R. veranlaßt hat, begreifenalle Csbte von dieser Classe, und heißen Emargirungs=Listen.Jene für die früher aufgebothenen Classen begreifen bloßdiejenigen Csbten, deren Lage seit der vorhergehenden gewöhn-lichen Session des Ret.=R. sich geändert, und dadurch zuneuen Anmerkungen auf dem Hauptverzeichnisse einer jedendieser Classen Anlaß gegeben hat. Selbige heißen Supple-mentar=Emargirungs=Listen, und führen nach der Reihe dieNummer 1, 2 10.120. Die Emargirungs- und Supplementar-Listen schicktder Präf. den U.⸗Präf. fuͤr alle Gden des U.⸗Präf.⸗Bezirks zu.128. Auszüge aus denselben werden durch die U.=Präf.den Mairen der betheiligten Gden zugesendet.129. Gleich nach Empfang der Emargirungs- und Sup-plementar=Listen nimmt jeder Maire diejenigen Anmerkungenauf, welche sie über die gegenwärtige Lage der Csbten enthal-ten, und überträgt diese Anmerkungen von Wort zu Wortauf die alphabetische Liste seiner Gde für die in besagtenEmargirungs=Listen begriffenen Classen.130. Ist die im vorhergehenden Artikel befohlene Ueber-tragung geschehen, so läßt der Maire die Emargirungs- undSupplementar⸗Liſten anſchlagen, und mittelſt Verkündigungden Bewohnern seiner Gde den Ort anzeigen, wo selbige ange-schlagen sind, damit jedermann Kenntniß davon nehmen kann.*) Emargument heißt das Aufzeichnen oder Auswerfen am Rande-
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