Berichtigung der alphabetischen Gemeindelisten, Ziehung 2c. 932) Verabschiedet, an eine andere Classe verwiesen oderunter die Schanzgräber (Pionniers) gesteckt werden müssen.Vierte Section.Untersuchung der Conscribirten durch die Unter=Präfecten.14. Alle Csbte, welcher der Rang auch seyn mag, den dasLos ihnen gibt, sind der Untersuchung des U.=Präf. unter-worfen; er benachrichtigt sie davon, und liest ihnen die inBetreff dieser Untersuchung im gegenwärtigen Unterricht ent-haltenen Verfügungen vor.Die Untersuchung folgt unmittelbar nach der Ziehung infortdauernder Sitzung. Der U.=Präs. nimmt selbige öffentlichund in Beyseyn derjenigen Personen vor, welche dem 27.Art. gemäß ſich ihm zur Seite haben verfügen müſſen; dabeybefolgt er die Ordnung, wie die Csbten auf der Ziehungslisteeingeschrieben sind.Der U.⸗Präf. darf keine Beſichtigung durch Geſundheits-beamte vornehmen lassen; auch spricht er keine Verabschie-dung aus.46. So wie die Csbten zur Untersuchung aufgerufen wer-den, fordert der U.⸗Präf. die Maire oder Adjuncten zur Erklä-rung auf, ob der auf der alphabetischen Gdeliste benanntejunge Mensch der nehmliche sey, der sich bey der Ziehungund Untersuchung eingestellt hat; entsteht darüber nur dergeringste Zweifel, so sieht der U.=Präf. die Identität nichteher für bewiesen an, als bis wenigstens drey Esbte sieöffentlich bezeugt haben; werden Beschwerden vorgebracht, sowerden selbige schriftlich aufgenommen, und bleiben als Belegebey der Ziehungsliste zur Einſicht des Rct.⸗R., welcher ent-schlidet, und die schuldig befundenen Personen belangen läßt;ist es erwiesen, daß die alphabetischen Gde= und Ziehungs-listen Irrthümer enthalten, so verordnet der U.=Präs. dieBerichtigung derſelben, damit ſich keiner für einen andernvor dem Ret.=R. einstellen kann.48. Dr U.=Präf. fragt alle Esbte, ob sie Gebrechenoder Mißgestalten haben, die sie unfähig machen, die Kriegs-
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten