Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
87
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Berichtigung der alphabetischen Gemeindelisten, Ziehung 2c. 8723. Ist zu befürchten, daß die Maire ihre alphabetischeGdeliste nicht regelmäßig verfertigen möchten, so haben dieU.⸗Präf. dafür Sorge zu tragen, daß selbige mit Beyhülfeeigends dazu von ihnen ernannter Delegirten zu Standegebracht werde.Die Präf. ertheilen die deßhalb nöthigen Weisungen.Drittes Capitel.Prüfung, Berichtigung und vollständige Ergän-zung der alphabetischen Gemeindelisten durchdie Unter⸗Präfecten; Vorbereitung der Zie-hungslisten; Ziehung; Untersuchung der Lageder Conscribirten durch die Unter=Präfecten.Erste Section.Vorläufige Verfügungen.24. Die Operationen in Betreff der Verification der Listen,der Ziehung und der ersten Untersuchung der Csbten nehmendie U.=Präf. vor, gleichwohl nach Verschiedenheit der Fällemit Vorbehalt des Recurses an den Präf. und an den Rct.=R.Einstweilen werden die Entscheidungen der U.=Präf. auf derStelle vollzogen.Mit dieser Arbeit für den Bezirk des Hauptorts des Dptsbeauftragt der Präf. den Auditor beym Staatsrathe, derdie Verrichtungen des U.=Präf. bey ihm versieht, und, inErmangelung dessen, ein Mitglied des Präfectur=Rathes.In keinem Falle darf ein U.⸗Präf. durch einen Secretair,Büreau=Chef oder sonstige Person ohne öffentlichen Charaktervertreten werden.25. Acht Tage vorher zeigen die U.=Präf. mittelst Ver-kündigung und Anschlag den Tag an, wo sie sich in jedenCantons=Hauptort verfügen, und beauftragen die Maire, denCsbten ihrer Gde, jedem insbesondere, den schriftlichen Befehlzu ertheilen, sich am vorgeschriebenen Tage und Stunde imVersammlungsorte einzufinden; unter dem Vorwande, sie