Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
86
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16 V. Abschn. Kriegswesen. I. Th. I. Tit. I. u. II. Cap.17. Die Liste der im vorhergehenden Artikel erwähntenEsbten werden nach Vorschrift des Art. 102 an die U.=Präf.und Maire geschickt.Zweyte Section.Verfertigung der alphabetischen Gemeindelisten.18. Die Maire verfertigen die alphabetischen Liste derCſbten einer jeden Gde.Diese Liste muß dem Vorbilde unter Ziffer 1 gleichförmig seyn.19. Die Tabellen der alphabetischen Gdelisten werdengedruckt, und von den Präf. den Mairen zugesendet.20. Die Csbten werden auf die Liste ihrer Gde, nach deralphabetischen Ordnung ihrer Nahmen, eingetragen.21. Die Maire, um sich zu versichern, daß alle jungeLeute aus ihrer Gemeinde eingeschrieben werden, nehmen dieGeburtsregister, die Bevölkerungstabellen, die Register derPässe und sonstige öffentliche Urkunden zu Hülfe, die sie zuRathe zu ziehen für gut finden. Entdecken sie Esbte dergegenwärtig aufgebothenen Claſſe, welche zur Einſchreibungsich nicht eingestellt haben, oder nicht vertreten worden sind,so schreiben sie selbige von Amts wegen auf ihre alphabe-tische Liste ein.22. Um die alphabetische Gdeliste mit mehr Regelmäßig-keit zu verfertigen, können die Maire ein Journal eröffnen,welches dazu bestimmt wäre, alle in den zwey Unterabthei-lungen der vorhergehenden Section begriffene junge Leute ausihrer Gde sorgfältig aufzunehmen*) Die ihrem Alter gemäß in die gegenwärtig aufgebothene Classegehörigen und als solche in der 1. Unterabth. der vorstehenden Sect.begriffenen Csbten, sind in der Ordnung, wie sie sich einstellen,in das Journal des Maire einzuschreiben. Die gefänglich Aufbe-wahrten kommen gleichfalls und der Reihe nach darauf, ſo wie derMaire von ihrer Verhaftung Nachricht erhält.Die Maire schließen ihr Journal mit der Einschreibung derje-gen Csbten der vorhergehenden Classen, welche an die gegenwärtigaufgebothene Claſſe verwieſen, und in dieſer Eigenſchaft in der 2.Unterabth. der vorhergehenden Sect. mitbegriffen sind.