Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
85
Einzelbild herunterladen
 

Bildung der alphabetischen Gemeindelisten.Die Listen der gegenwärtig aufgebothenen Classe begreifennur diejenigen unter den wegen der sechs vorhergehenden Fälleausgenommenen Csbten, welche ihrer Nummer zu Folge zumAbmarsche berufen sind.7) Esbte, welche in den im gegenwärtigen Unterrichtevorgesehenen Fällen einem Corps einverleibt werden, undunter den Waffen bleiben mußten; obgleich zur Zeit ihresAbmarsches oder Einverleibung das Etgt ihrer Classe voll-ständig war, und welche auf Abzug des Etgts ihres Cantonsfür die gegenwärtig aufgebothene Classe im Voraus aufge-rechnet worden sind;8) Zöglinge der Special=Militair=Schulen, Zöglinge derSpecial= und practischen Seeschulen, durch das Decret vom13. Fruct. 13. J. den Zöglingen der Militair=Schulen gleich-gestellte Zöglinge des Militair=Prytaneums, welche seit dervollständigen Stellung ihrer Classe, ohne von der Regierungangestellt zu seyn, aus jenen Schulen getreten sind;Diese Zöglinge marschiren für die gegenwärtig aufgebo-thene Claſſe ab, ohne Rückſicht auf die Nummer, welcheihnen bey der Ziehung anerfallen ist.9) Auf den Listen ausgelassene Csbte, welche erst seitder Verfertigung der Listen der unmittelbar vorhergehendenClasse erschienen oder entdeckt worden sind, sie mögen sogleichin Marsch gesetzt worden seyn oder auch Ausstand erhaltenhaben;10) Auf dem Verzeichnisse ihrer Classe ausgelassene Csbte,welche erst zur Zeit der Verfertigung der Listen der gegen-wärtig berufenen Classe sich einstellen oder entdeckt werden.Diese Csbten sind in der Ziehung der gegenwärtig beru-fenen Classe mitzubegreifen; jedoch müssen sie alle, den imArt. 15 angezeigten Fall ausgenommen, als erſte zum Abmar-schiren bereits erklärt seyn, oder es noch werden.dieselbe nach der Prüfung nicht mehr aufgenommen werden, welcheauf den Tag folgt, wo sie ihr volles 20stes Jahr erreicht haben.