Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
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I. Cap. 5. 2. Allg. Vorschriften für die Urkunden des Civil=Standes. 5D) Es ist verbothen, die Worte abzukürzen und einDatum in Ziffern auszudrücken. (Art. 42.) Eine Abkür-zung ist kein Wort; sie drückt keine Idee aus, denn sie istkein angenommenes Zeichen; nur der, welcher sie macht,verbindet damit einen Begriff. In einer öffentlichen Urkundemuß alles klar und verständlich seyn; was eine willkührlicheAuslegung veranlassen oder einen dunkeln Sinn darbiethenkann, muß sorgfältig darin vermieden werden. Die Ziffernsind gar nicht geeignet um ein Datum in öffentlichen Urkun-kunden auszudrücken; die einfache Form derselben macht Ver-fälschungen leicht möglich.E) Die Register müssen jedes Jahr abgeschlossen undhinterlegt werden. (Art. 43.) Am Ende eines jeden Jah-res müssen die Register von dem Beamten des C.=St. abge-schlossen werden; dieß geschieht durch eine einfache und kurzeErklärung, welche er unmittelbar nach der letzten Urkunde indie Register einträgt. So lange ein Register nicht geschlos-sen ist, kann man noch Urkunden darin einschreiben; geschähedieses auch nur aus Irthum, so könnten doch sehr üble Fol-gen daraus entstehen. Setzen wir den Fall, daß ein Beam-ter des C.⸗St. in das für das Jahr 1811 beſtimmte Regi-ster, welches er abzuschließen vernachläßiget hat, eine Urkundeüber eine Erklärung einträgt, die ihm erst im Anfange desJahres 1812 gemacht worden iſt; wenn man eine Ausferti-gung dieser Urkunde verlangt, wird es sehr schwer seyn, sieaufzufinden, weil die Angaben der Familie nicht mit demDatum des Registers übereinstimmen. Eine solche Nachlässig-keit kann auch Anlaß zu Inconvenienzen anderer Art geben.In dem ersten Monate jeden Jahres muß der Beamtedes C.=St. die Register des vorhergegangenen Jahres hinter-legen, ein Exemplar in die Kanzelley des Bezirksgerichtesund das andere in die Archive der Gemeinde; auf diese Weiſehat die Regierung in jedem Bezirke einen Central⸗Punct, wosie die zur Verfertigung statistischer Tabellen erforderlichenNotitzen finden kann, und die Bürger können sich ohne viele