Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
575
Einzelbild herunterladen
 

Formulare für die Friedensrichter, Maire und Adjuncten. 575Gegeben und geurtheilt durch uns obenbenannten undunterzeichneten Friedensrichter oder Suppleanten des Frie-densrichters in der öffentlichen Sitzung den ....(Die Unterschrift des Friedensrichters und Actuars.)Formular der Insinuation des Contumacial-Urtheils.Im Jahr ... den .. auf Anstehen des ... (So wiein der Abladung) habe ich .... unterzeichneter Diener desFriedensgerichts, wohnhaft zu ...., dem Hn. ... in seinemWohnsitze, wobey ich mit .... sprach, das gegen ihn erlasseneContumacial=Urtheil des Polizeygerichts, welches zu ...den .... durch den ..... gehalten wurde, insinuirt, und ihmdie Abschrift davon zurückgelassen, damit er von dessen In-halt Kenntniß habe, und ihm Genüge leiste, und habe ihmgleichergestalt in seinem Wohnorte und nachdem ich mit derobenbemeldeter Person sprach, die Abschrift dieses gegenwär-tigen Actes zurückgelassen.(Unterschrift des Gerichtsdieners.)Formular der Opposition gegen ein Contumacial-Urtheil.Im Jahr ... den .. auf Anstehen des Hn...., dererklärt hat, seinen bestimmten Wohnsitz bey . . . . zu haben,habe ich .... unterzeichneter Diener des Friedensgerichts desCantons von ... Departement .... immatriculirt den ...und wohnhaft zu ... dem Hn.... (Polizey=Commissar oderMaire oder Adjuncten der Gemeinde von ...) der die Stelledes öffentlichen Ministeriums bey dem Polizeygericht vertritt,das seinen Sitzungsort zu ... hat, in seinem Wohnhauseund indem ich mit ihm sprach; oder auch dem Hn.(Nahmen, Vornahmen, Gewerb und Wohnort) Kläger inseinem Wohnorte, indem ich mit .... sprach, insinuirt, er-kärt und kund gethan, daß der benannte Hr. . . sich durchgegenwärtigen Act förmlich der Vollstreckung des gegen ihnauf Anstehen des .... den .... vom Polizeygerichte erlassenenContumacial=Urtheils widersetzt, und Opposition dagegen ein-legt, aus den Gründen weil (hier werden die Gründe derOpposition angeführt).Und damit der Hr. . . . . welcher die Stelle des öffentli-chen Ministeriums bey dem bemeldeten Polizey=Gericht ver-