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Th. 1 (1811)
Entstehung
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561
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§. IV. Cassations=Mittel gegen Urtheile in Polizey=Sachen. 561Nro. 1. Criminal=Sachen.Art. 408. Ist wider den Angeklagten ein Verdammungs-Urtheil ergangen, und sind entweder in dem Urtheile deskaiserl. Gerichtshofes, wodurch die Sache an einen Assisen-Hof verwiesen wurde, oder in der Instruction des Prozessesund dem Verfahren, welches vor dem Assisen=Hofe Statthatte, oder in dem Verdammungs=Urtheile selbst einige vonden Förmlichkeiten, welche das gegenwärtige Gesetzbuch beyStrafe der Nichtigkeit vorschreibt, verletzt oder ausgelassenworden, so zieht diese Auslassung oder Verletzung, in so fernder Verurtheilte oder das öffentliche Ministerium sich hier-über beschwert, die Nichtigkeit des Verdammungs=Urtheilsund des vorhergehenden Verfahrens von dem ältesten Acte,der nichtig war, anzurechnen, nach sich.Eine gleiche Bewandniß hat es so wohl in den Fällen,wo die Sache zur Erkenntniß des Gerichtes, das hierüberentschieden hat, nicht gehörte, als da, wo man unterlassenoder sich geweigert hat, entweder über ein oder mehrere Ge-suche des Angeklagten, oder über einen oder mehrere Anträgedes öffentlichen Ministeriums zu erkennen, welche den Gebraucheiner von dem Gesetze eingeräumten Befugniß oder einesRechtes zum Zwecke hatten, sollte auch die Strafe der Nich-tigkeit nicht ausdrücklich auf die Unterlassung der Form gesetztseyn, deren Beobachtung der Gegenstand der Bitte oder desAntrags gewesen.Art. 411. Ist die in dem Urtheile wider den Angeklagtenverhängte Strafe eben diejenige, welche in dem auf dasVerbrechen wirklich anwendbaren Geſetze enthalten iſt, ſokann das öffentliche Ministerium so wenig als der Angeklagteauf Vernichtung des Urtheils unter dem Vorwande antra-gen, daß im Anführen der Worte des Gesetzes ein Irrthumuntergelaufen sey.Nro. 2. Correctionnel= und Polizey=Sachen.Art. 413. In Correctionnel⸗ und Polizey⸗Sachen ſinddie im 408. Artikel ausgedruckten Rechtsmittel, wodurch aufHandbuch. I. Th.M m