III. Abschn. Von den Polizey=Gerichten.360Er erstattet hierüber einen summarischen Berichtan den General=Procurator bey dem kaiserlichenGerichtshofe.§. 4.Art und Weise Cassation gegen Urtheile in Criminal= und Polizey-Sachen nachzusuchen.Art. 373 (der Cr.=Pr.=D.) Der Verurtheilte hat dreyfreye Tage nach demjenigen, da ihm sein Urtheil gesprochwurde, um auf der Gerichts-Kanzelley zu erklären, daß erdas Cassations=Gesuch einlege.Procurator auf derIn derſelben Friſt kann der GeneralKanzelley erklären, daß er auf Cassation des Urtheils antrage.Dem Privat=Kläger ist gleichfalls diese Frist gestattet;sein Cassations=Gesuch muß sich gleichwohl auf diejenigenBestimmungen des Urtheils beschränken, die sein Privat In-teresse zum Gegenstande haben.Während dieser drey Tage, und, wenn inzwischen dasCassations=Mittel ergriffen worden ist, bis zum Empfangdes bey dem Cassations=Hofe erfolgten Erkenntnisses bleibtdie Vollstreckung des Urtheils ausgesetzt, das der Assisen=Hoferlassen hatte.Von der Nichtigkeit des Verfahrens und des Urtheils.Art. 407. Die Urtheile, welche bey höhern Gerichtshö-fen oder bey untergeordneten Gerichten in Criminal=, Cor-rectionnel= oder Polizey=Sachen in letzter Instanz ergangensind, können so wie die Instruction des Prozesses und dasganze Verfahren, das ihnen vorhergegangen, in folgendenFällen und auf einen nach dem hierunten festzustellendenUnterschied dawider eingelegten Recurs für ungültig erklärtwerden.*) Man sehe über diesen und die folgenden Artikel Bourguig-nons Commentar über das Criminal=Gesetzbuch.
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