Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
553
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§. III. Von der Appellation von Polizey=Urtheilen. 553Wohnorte insinuirt worden ist. Der 16. Art. des Gesetzbuchsüber das Civil=Verfahren schreibt es so vor.2) Und in eben der Form fortgesetzt und ent-schieden, welche für Appellationen von Urtheilender Friedens=Gerichte vorgeschrieben ist. Hier sol-gen mehrere Artikel des Gesetzbuchs über das Verfahren inCivil=Sachen, die sich auf die Form beziehen, worin dieAppellationen von den Urtheilen der Friedens=Gerichte fortge-setzt und entschieden werden sollen:Art. 404. Als summarische Sachen werden angesehenund behandelt die Appellationen von den Friedens=Richtern.Art. 405. Summarische Sachen sollen, sobald die Vor-ladungs=Fristen verstrichen sind, auf einen bloßen Act ohneweiteres Verfahren oder sonstige Formalitäten in der Audienzentschieden werden.Art. 447. Der Lauf der Appellations=Fristen wird durchden Tod der Partey, welche den Prozeß verloren hat, unter-brochen. Erst dann fangen sie wieder an zu laufen, wenndas Urtheil an dem Wohnorte des Verstorbenen mit den imArt. 61 vorgeschriebenen Formalitäten insinuirt ist, und vondem Zeitpuncte anzurechnen, da die Frist, um ein Inventa-rium zu errichten und sich über die Annehmung der Erbschaftzu entschließen, verstrichen ist, in so fern etwa das Urtheilvor Ablauf dieser letzten Fristen insinuirt worden. DieseInsinuation kann an die Erben, ohne ihre Nahmen undQualitäten auszudrücken, unter dem Gesammt=Nahmen derErben geschehen.Art. 453. Urtheile, welchen man den Nahmen einerEntscheidung in letzter Instanz beygelegt hat, sind der Appel-lation unterworfen, wenn sie von Richtern erlassen wordensind, die nur in erster Instanz erkennen konnten.Sind die Urtheile über Gegenstände ergangen, worüberdie ersten Richter in der letzten Instanz zu erkennen haben,die aber von ihnen entweder ohne weitere Bezeichnung, obes Urtheile der ersten oder letzten Instanz seyn sollen, oder