Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
495
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Formulare für die Beamten der gerichtl. Polizey.425Fortsetzung.Gleich hierauf um ... Uhr von den im gegenwärtigenProtokoll benannten Personen begleitet haben wir uns in dieStraße .... Haus begeben rc. (Bey dem zweyten In-dividuum müssen die nehmlichen Verrichtungen vorgenommenund dasselbe Protokoll gefertiget werden.(Die Unterschriften.)(Siehe das folgende Formular, welches alle Verrichtungendes gerichtlichen Polizeybeamten enthält.)Formular einer Verfügung an Ort und Stelle einesgerichtlichen Polizey=Beamten um eine Mordthatund einen Diebstahl mit Einbruch zu constatiren.Im Jahre ... den .... um .... Uhr Morgens ver-fügten wir ... Polizey=Commissar von . . . . oder Mairevon .... oder Adjunct des Maire von .... zu Folgeder Klage, die in diesem Augenblicke durch Peter .... unsvorgebracht wurde (oder auf die Nachricht, die uns gegebenworden war, oder durch das öffentliche Gerücht unterrichtet,daß sich so eben zu ... im ... zugetragen habe) uns indas Haus oder die Wohnung des .... gelegen zu ...in der Straße ...., in Begleitung 1tens des ..., und des... alle beyde Bürger dieser Gemeinde zu ...., und2tens des .... Chirurgen wohnhaft zu .... im ...., des-sen Assistenz wir verlangt haben, damit in ihrer Gegenwartzu den unten erwähnten Verrichtungen, deren Gegenstandwir ihnen kund gethan haben, geschritten werde, um dortsowohl die verstorbene Person als den Verwundeten, deren inder Klage des . . . . gedacht wird, zu untersuchen. Als wirin das Haus eintraten, haben wir verordnet, daß niemandwer es auch sey, ohne unsere Erlaubniß, bis daß wir zu denHandlungen, die den Gegenstand unseres Hieherverfügensausmachen, geschritten wären, entferne; auch forderten wirdie .... National=Gendarmen, welche gegenwärtig waren,auf, im ganzen Hause des Peter ....., wohin man muth-maßte, daß sich die Mitschuldigen des .... geflüchtet habenkönnten, Nachsuchung anzustellen, welches sie auch thaten,ohne jedoch etwas zu entdecken. Hierauf führte uns Peter... sogleich nach einer Stube im Unterhause gegen den