Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
467
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IV. Cap.) Kaiserl. Procuratoren und deren Substituten. 467führungs=Befehle verbundenen Folgen in der Ge-walt der Justitz.1) Die Protokolle und Urkunden u. s. f. über-sendet der kaiserl. Procurator ohne Verzug demInstructions=Richter. Verbindet man diesen Artikel mitden vorigen, so sieht man, daß sich im Falle, wo ein Ver-brechen auf frischer That entdeckt wird, so wie injenem des Art. 46 die Verrichtungen des kaiserl. Procu-rators darauf beschränken, im ersten Augenblicke die Spurendes Verbrechens dadurch zu sammeln, daß er mittelst einesoder mehrerer Verbal=Prozesse die sinnlich erkennbaren Spurendes Verbrechens, den Zustand der Oerter beurkunde, zu sei-nem Verbal=Prozesse die Verwandten, Nachbarn oderdas Hausgesinde, welche Aufschlüsse über die Thatgeben können, berufe, nöthigenfalls Nachsuchungen imHause, in den Papieren des Beschuldigten anstelle, und sichder zur Ueberzeugung dienlichen Gegenstände, und selbst derPerson des Beschuldigten, wenn gegen ihn schwere Anzeigenvorhanden sind, bemächtige, und zwar alles dieses nach demInhalt der Art. 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40,42, 43 und 44. Sind die Verbal=Prozesse auf diese Artvollendet, und die Spuren des Verbrechens constatirt, dannlegt der Art. 45 ihm die Verbindlichkeit auf, sowohl sie, alsdie gefertigten oder in Beschlag genommenen Acten-stücke, Schriften und Werkzeuge dem Instructions-Richter ohne Verzug zu übersenden, damit dieser nachVorschrift des Capitels von den Instructions=Richtern dasWeitere veranstalte.Hier also ist es, wo die zweyte Epoche der Prozedurbeginnt, wo der kaiserl. Procurator auf die Verrichtungendes öffentlichen Ministeriums beschränkt, nur als betref-bende Partey auftritt, wo er sich also jedes persönlichenInstructions=Acts enthalten, und sich damit begnügen muß,auf sie anzutragen. Hier ist es, wo man mit Hn. Merlinund B... sagen kann:Daß die Verrichtungen