II. Abschn. Gerichtliche Polizey.410Richter, nachdem er bereits den Beschuldigten und die Acten-stücke abgeschickt hatte, noch einen Verbal=Prozeß abgefaßthatte, und dieser dem Anklags=Acte beygelegt worden war.Das zweyte Urtheil wurde auf den Bericht des Hn. Schwendtden 7. Vent. 10. J. in der Sache des Vernøi und das 3teden 15. Flyreal 12. J. auf den Bericht des Hn. AudierMasillon in der Sache des Carl de France, welcher zumTode verurtheilt worden war, erlassen. Der Polizey=Com-missar und der Sicherheits=Beamte von Lüttich hatten, nach-dem bereits die Procedur von ihnen an den Director derGeschwornen abgeschickt worden war, noch mehrere Zeugenabgehört. Diese Zeugen=Aussagen waren der Procedur hinzu-gefügt und den Anklags=Geschwornen vor Augen gelegt wor-den, und aus diesem Grunde ward die Erklärung der Anklags-Geschwornen, so wie alles, was darauf gefolgt war, cassirt.Diese drey Urtheile stehen nach der Ordnung ihres Datumsin dem Bülletin des Cassations=Hoses. Unterdessen ist Hr.B. . . , der Verfasser des Artikels, Magistrat de sûreté, imRépertoire universel der Meinung, daß diese Regel, welchein der Grenz=Bestimmung der verschiedenen Gewalten ihreGrundlage und zum Zwecke hat, in die peinliche ProcedurEinheit und Regelmäßigkeit zu bringen, mehr ein Grundsatzsey, dessen Beobachtung man wünschen müsse, als eine aus-drückliche Verfügung des Gesetzes, welches die Nullität einerErklärung der Anklags=Geschwornen in dem Falle nach sichzöge, wenn man ihnen mit der Instruction, die der Directorder Geschwornen gemacht hat, zugleich Instructions=Actenvorgelegt hätte, die der Sicherheits=Beamte nach dem Seque-strations=Befehle und der Abschickung der Actenstücke an denDirector der Geschwornen gefertigt haben möchte. Hr. Merlinfügt bey dieser Stelle hinzu, daß die Meinung des Hn. B.seit dem Urtheile vom 15. Floccal 12. J. das Uebergewichterhalten habe, und er führt mehrere Urtheile vom J. 1806und 1807 an, die dieses Cassations=Mittel, und besondersdann verwarfen, wenn das fernete Verfahren des Sicher-heits=Beamten gegen andere Beschuldigte gieng, als jene
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