Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
373
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V. Cap. §. XLIII. Verfügungen in Ansehung der Pässe. 3731) Die Pässe, welche sowohl an Franzosen als an Aus-länder ertheilt werden, um im Innern des Reichs zu reisenoder aus demselben herauszugehen, dürfen nur auf ein eigeges hiezu fabricirtes Papier, und nach einem einförmigenModel, ausgefertigt werden.2) Der für den Paß bestimmte Bogen besteht aus zweyTheilen:Den ersteren, der von dem andern durch einen wellen-förmigen Schnitt getreynt wird, erhält der Inhaber, zumPaß;Der andere Theil, als das Stamm=Blatt bildet die Ur-schrift des Passes, enthält dieselben Angaben wie der Paß,und bleibt in den Händen der Behörde, die den Paß ertheilthat. 2)*) Die Verfügungen der Art. 3 und 4 sind durch das hierfolgende kaiserl. Decret vom 11. Julius 1810 abgeändert worden.Art. 1. Die Einregistrirungs=Verwaltung ist beauftragt, vom 1.October dieses Jahres an die Pässe und Erlaubnisse Jagd=Waffenzu tragen zu liefern. 2. Sie sollen gleichförmig seyn und zu Parisfür's ganze Reich gestempelt werden. Der schwarze Stempel hatzur Legende: Police générale. 3. Sie werden in Register einge-bunden. 4. Auf den Befehl unsers Polizey=Ministers schickt dieEinregistrirungs=Verwaltung die nöthigen Pässe=Register an denDirector jedes Departements 5. Dieser hohlt die Befehle desPräfecten über die Absendung dieser Register an die Gemeinde=Ein-nehmer ein. 6. Die Einnahme der Gelder für Pässe wird jedesMonat in die Caſſe des Steuer⸗Empfängers des Haupt⸗Ortes desBezirks nebſt der Anzeige der Zahl der im Monate ertheilten Päſſeabgeliefert; in den Rechnungen soll hieraus ein besonderer Artikelgemacht werden. Jedes Monat schicken die Bezirks=Empfänger dasVerzeichniß der abgelieferten Pässe und der gemachten Einnahmean den Einregistrirungs=Director. 7. Die Einregistrirungs=Regie istbefugt, durch ihre Vorgesetzten den Zustand der Pässe=Register sooft verificiren zu lassen als sie es für nützlich findet. 9. Für dieReise=Pässe nach dem Innern des Reichs werden zwey Francs undfür jene nach dem Auslande zehn Francs bezahlt; Papier=, Stem-pel= und alle Ausfertigungs=Kosten sind in diesen Preisen, welcheauf die Pässe gedruckt werden, begriffen.