Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
350
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k. Abschn. Verwaltende Polizey.350fachen Werthe der confiscirten Sachen, und der Anschlagungdes Urtheiles im ganzen Departement auf Kosten des Delin-quenten bestehen soll; im dritten Uebertretungs=Falle soll dieGeldbuße viermahl so stark seyn, als die erste, und derHandel, so wie die Fabricirung der Gold= und Silber=Waa-ren, sollen dem Delinquenten, bey Strafe der Confiscirungaller seiner Handels=Waaren, untersagt werden.100. Der Beleg=Fabrikant ist, so wie der Goldschmieds-Waarenhändler, und unter den nehmlichen Strafen, verbun-den, nur von bekannten Personen, oder von solchen, fürwelche andere bekannte Personen gutsprechen, Materialienund Arbeiten von Gold und Silber an sich zu kaufen.Achter Titel. Von den Formalitäten, welchebey den Nachsuchungen, Aufgreifungen und ge-richtlichen Verfolgungen, die durch gegenwärti-ges Gesetz veranlaßt werden, zu beobachten sind.Art. 101. Wenn die Angestellten eines Garantie=Büreau voneiner unerlaubten Stempel=Verfertigung Nachricht erhalten,so sollen der Empfänger und der Controleur, von dem Maireoder Adjuncten *) begleitet, an den Ort oder zu der Person,*) Oder Polizey=Commissar (Gesetz vom 28. Pluv. 8. J. undEntscheidung des Staats=Raths vom 8. Germ. desselben J.); derBeystand des Maire, Adjuncten oder Polizey=Commissars, wo derenangestellt sind, hat zum Zweck: 1) Die Angestellten im Falle einerVerweigerung oder Gewaltthätigkeit, wie auch die Goldschmiede,wenn jene von der gesetzlichen Vorschrift abweichen, zu schützen;2) zu wachen, daß die Untersuchungs=Protokolle nach Wahrheitund Befund der Umstände geführt werden; 3) diese Protokolle zuunterzeichnen oder zu attestiren, um die Anträge zum Beweiseeines Falsums zu vermeiden; 4) endlich, bey der Hinterlegung derin Beschlag genommenen Arbeiten bey der Kanzley des Correc-tionnel=Gerichts gegenwärtig zu seyn, und den diese Hinterlegungbeurkundenden Act zu unterzeichnen. Diese Formalitäten, odervielmehr diese Art der Beschlagnehmung, tritt nur gegen die ansäßi-gen Handelsleute und Fabrikanten ein. In Ansehung der umher-ziehenden Handelsleute prüfen die Maire, oder Adjuncten, oderPolizey=Commissare, selbst ihre Arbeiten und Waaren, nehmen sie