Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
294
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I. Abschn. Verwaltende Polizey.Was den Stich der Viper betrifft, so muß man nebst dieserörtlichen Behandlung gelinde schweißtreibende Getränke, als Linden-oder Holderblüthen=Wasser, welchem man alle drey dis vier Stun-den noch sechs bis acht Tropfen Bernsteinöhlhaltigen, oder bloß nurätzenden Salmiak=Geist beysetzt, verordnen; man erhält den Krankenim Bette, wo er denn, nachdem der Schweiß ausgebrochen, geneset.2) Die Pflanzen=Gifte wirken verschieden auf den Menschen;bald erregen sie eine so heftige Entzündung im Darm=Canal, daßder Brand sogleich die Folge davon ist; in diese Classe hat man dieAnemonen, das Eisenhütel, das große Schellkraut, die Waldreben,die Nießwurzel und selbst die bittern Mandeln gesetzt.Bald bringen die Pflanzen=Gifte eine tödtliche Schlafsucht oderIrreseyn mit Raserey hervor, als Mohn, und vorzüglich Mohnsaft,das Bilsenkraut, das Alraunkraut, die Tollkirsche und der Stech.apfel.Bisweilen gesellet sich zu den Entzündungs=Zufällen eine tiefeSchlafsucht, wie dieß bey Personen, die durch Schwämme vergiftetworden, der Fall ist.Man muß in allen diesen Fällen, wenn man bey Zeiten gerufenwird, durch ein bis zwey Gran in laulichtem Wasser aufgelöstenBrechweinstein, Erbrechen erregen; allein hätte sich das Erbrechenschon als Wirkung des Giftes eingefunden, so müßte man sichbegnügen, den Kranken häufig laulichtes Wasser, ungesalzene Hüh-ner= oder Kalbfleischbrühe, oder mit vielem Wasser verdünnte Milchnehmen zu lassen; auch erweichende Klystiere und sogar Bäder ver-ordnen; fänden sich Entzündungs-Zufälle ein, so müßte man einenAderlaß auf dem Arme unternehmen, und bey einer wirklichen Ent-lündung ihn auch wiederhohlen.Wenn der Kranke betäubende Gifte genommen hat, so verordnetman, nachdem schon durch Kunst oder Natur ein Erbrechen erregtworden, mit Essig gesäuerte Getränke, bringt auch Essig in Kly-stieren bey; wenn der betäubte, schlafsüchtige Zustand sehr großwäre, so müßte man einen Aderlaß am Fuße machen, den manauch, wenn es nothwendig wäre, wiederhohlen müßte, um dannzu den Blasenpflastern auf die Beine seine Zuflucht zu nehmen.Im Falle einer Vergiftung durch Schwämme muß man unver-züglich Brechmittel anwenden; es ist allezeit nützlich, wenn das