Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
289
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III. Cap. §. XXXVII. Maßregeln gegen körperliche Verletzungen. 289Leib des Ertrunkenen, und leget ihn sanft mit dem vordern Theileseiner Brust horizontal auf ihren Schooß, dabey unterstützet siemit der linken Hand den Kopf, und erhält ihn in der horizontalenLage der Brust. Man hat glückliche Erfahrungen, wo sogleich eineschäumende Flüßigkeit aus Mund und Nase drang, und die Zeichender Wiederbelebung sich einfanden.) *5) Man flößt in den Mund des Ertrunkenen einige Tropfenwarmen Wein, Brandewein, oder Melissengeist u. dgl. und läßtihn, sobald das Schlingen wieder vor sich gehet, einige kleine Löffelvoll dergleichen Flüßigkeiten verschlucken. Nachdem dieses geschehen,muß man suchen, daß er auch etwas Brechwasser hinunter schlinge;allein man muß immer Sorge tragen, nur kleine Löffel voll vondiesen Flüßigkeiten ihm in den Mund zu gießen, bis das Schlingengut von Statten geht; ohne diese Vorsicht würde man Gefahrlaufen, daß die Flüßigkeit, welche man ihm als Getränk beybrin-gen wollte, in die Luftröhre geriethe. Diese Bemerkung fährt unsauch darauf, die Einspritzungen von laulichtem Wasser, und denGebrauch, einen Schwamm oder ein Bürſtchen ihnen in den Mundzu bringen, um das schleimige Wesen, womit dieser überzogen ist,wegzuwischen, aus der Behandlung der Ertrunkenen zu verbannen;denn letztere Verfahrungsart ist wohl geschickter, den Ertrunkenenvollends zu ersticken, als den erwarteten Erfolg hervor zu bringen.6) Man treibt ihm Luft in die Lungen; die beßte Art dieseszu bewirken ist, daß man das Röhrchen eines Blasebalgs in einNasenloch bringt, und das andere mit den Fingern zusammendrückt. Bey Abgang eines Blasebalgs kann man sich was immerfür eines Röhrchens bedienen, welches man durch denselben Wegeinbringt. Es ist vortheilhafter durch die Nasenlöcher, als durchden Mund Luft einzublasen, weil selbe auf diese Art leichter indie Luftröhre gelangt, und ohnedieß viele Ertrunkene durch krampf-hafte Zusammenziehung der Muskeln des Unterliefers den Mundverschlossen haben, so daß man ihn nicht öffnen kann, ohne denTheilen Gewalt anzuthun,*) Die mit Klammern eingeschlossenen Absätze sind Bemerkungendes Dr. Humpel zu EggenburgHandbuch. I. Th.