Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
283
Einzelbild herunterladen
 

III. Cap. §. XXXVII. Maßregeln gegen körperliche Verletzungen. 283unterrichts gemacht, die übrigen aber von tüchtigen Aerzten undWundärzten besorgt, die zu diesem Rettungsgeschäft nöthigen Werk-zeuge und Geräthschaften überall auf gemeine Kosten angeschafft,diejenigen, welche dabey thätig gewesen, durch öffentlichen Bey-fall, oder auch, (wenn Eigennutz mehr als das Bewußtseyn einerguten That vermag) mit Geld belohnt werden.Die französische Regierung hat durch einen Beschluß vom12. Messidor 4. J. verordnet, daß an alle Municipalitätenein Exemplar von des berühmten Pariser Arztes PortalUnterricht über die Behandlungsart der Erstickten, Ertrun-kenen, des Scheintodtes bey Neugebornen, der Erfronnen 2c.geschickt werden soll. Wir theilen aus dieser gemeinnützigenSchrift dasjenige mit, was den Polizey=Beamten und jedem,der bey dergleichen Unglücksfällen seinem Mitmenschen hülf-reiche Hand zu leisten sich verpflichtet fühlt, zum Unterrichtedienen kann.a) Hülfsmittel, welche bey Erstickten anzuwenden sind.1) Man muß den Körper der Erstickten der freyen Luft aus-setzen, sie der Kleider entledigen, ohne von der Kälte etwas zubefürchten. Die Beobachtung hat gelehrt, daß die Wärme alsdannmehr schädlich als nützlich ist; sie ist ohnehin schon zu groß beydiesen Personen, daß man selbe also nicht noch vermehren darf;im Gegentheil bedürfen sie der Lebensluft, daher man sie dennunvorzüglich in den Hof, auf die Gasse, in einem Garten, miteinem Worte, in die freye Luft bringen muß, wofern man nichtdurch Oeffnung der Fenster und Thüren des Zimmers mehrereLuftzüge hervorbringen kann.Allein wäre der Ort, in welchem Personen erstickt sind, so vollvon der schädlichen unathembaren Luft, daß man, um selbe herauszu hohlen, sich nicht ohne Gefahr hinein begeben könnte, als ineine Gruft, in eine unterirrdische Höhle, in ein Bergwerk, ineinen Keller; so müßte man eine Büchse oder Flasche mit einemweiten Hals aus Steingut oder Fayence, worein man achtzehnLoth gemeines mit einem Loth Wasser befeuchtetes Kochsalz gege-ben, das man beym Feuer erwärmt und alsdenn noch mit achtLoth Schwefel- oder Vitriolsäure übergießt, hinablassen; und zwar