Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
280
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280I. Abschn. Verwaltende Polizey.Menge Wunden, weil man sie nicht alle genau ausbrennenkann, und weil die auf wiederhohltes Brennen entstehendenSchmerzen zu stark sind. Jedem glühenden Eisen kommtohne weitern Segen diese Kraft zu, und es ist für den Zweckden man sich vorsetzt, vollkommen gleichgültig, ob das Eisendie Gestalt eines Schlüssels oder jede andere habe, wenn esnur gut angewendet wird. Durch die Behauptung, derje-nige, der zu St. Hubert gewesen, könne die Erscheinungder Wasserschen bis auf 40 Tage bey einem andern aufschie-ben, geschieht es, daß die leichtgläubigen Leute aus Dörfernund Städten sich darauf verlassen, und die wahrhaft wirk-samen Mittel vernachläßigen. Den Local=Verwaltern liegtes ob, ihre Mitbürger über einen so schädlichen Irrthumaufzuklären.Wahnsinnige, rasende und melancholische Menschen müssenan sichern Orten aufbewahrt werden, so lange ihre Verstan-desverwirrung anhält, oder ein Rückfall derselben mitGrunde befürchtet wird, damit Verletzungen, welche anderePersonen von ihnen zu besorgen haben, hindangehalten wer-deu. (Siehe Nro. 7 des 475 Art. und Nro. 2 des 479 Art.des Strafgesetzbuches.) Die Pflicht der Menschlichkeit for-dert aber auch noch, daß die schicklichsten Mittel angewen-det werden, um die Heilung dieser Unglücklichen zu bewirken.Finstere, feuchte, unreinliche Behältnisse, verdorbene Luft,elendes, schmutziges Lager und Kleidung, harte unverdaulicheKost, Schläge, Fesseln und Ketten, Verspottungen und Höh-nereyen, vermehren bey einem Wahnsinnigen fast immer dasUebel, und die öffentliche Verwaltung hat zu sorgen, daßdergleichen Mißbräuche verhütet werden.Schreiben des Ministers des Innern an die Präfecten vom30 Fruct. 13 Jahrs:Ich habe in den analytischen Berichten der Präfecten bemerkt,mein Herr, daß mehrere unter ihnen, eigenmächtig, Wahnsinnigehaben verhaften und in Zuchthäusern einsperren lassen.