III. Cap. §. XXXVII. Maßregeln gegen körperliche Verletzungen. 271hat, zu überzeugen. Was, aber die Hausthiere von Werth, alsPferde, Ochsen, Schweine betrifft, so müssen diese in einem eige-nen Stalle verwahrt und so behandelt werden, daß der Ausbruchder Wuth verhütet wird. Doch müßte auch selbst dieses nur dannStatt haben, wenn eine große Zahl dieser Thiere, oder ein Pferdvon vorzüglichem Werth wäre gebissen worden; denn sonst, beywenigen Gebissenen, würde ich weit eher dahin stimmen, daß diesewenigen auf der Stelle erschlagen, und unter den gehörigen Vor-sichtigkeitsregeln tief verscharrt würden. Die Behandlung dieserThiere ist in der That mit sehr vielen Schwierigkeiten verknüpft;nur selten kann man die Zahl der Wunden hinlänglich sicher be-stimmen; man sieht wohl eine große blutende Wunde, aber wiesoll man die kleineren, durch die Haare des Thieres bedeckten Wun-den ausfindig machen? Und doch müssen alle auf die nehmliche Artbehandelt werden. Eine einzige kleine Aufschürfung, die vernach-läßigt oder nicht entdeckt worden, ist, trotz der beßten Behandlungder übrigen bekannten Wunden, hinreichend, die Wuth hervorzu-bringen. Ueberdieß ist das Verbinden und das Einbringen derArzneyen schon mit mehr oder weniger Gefahr verbunden, nachdemdas Thier, das an so vorzügliche Sorgfalt nicht gewöhnt ist, ge-launt ist. Es sträubt sich, beißt oder verletzt auf andere Art diePersonen, denen die Sorge der Behandlung obliegt.„Das für die Thiere allgemein angenommene Verfahren istfolgendes: 1. Wenn die Wunde klein ist, so muß man sie erwei-tern, wobey man jedoch größere Gefäße, größere Nerven und Seh-nen schonen muß. Man läßt sie gut bluten, und wäscht sie dannmit Salzwasser, mit Urin, und dann mit Lein= oder Baumöhl.Nachdem nun die Wunde gut gewaschen ist, so reibt man sie miteiner Mischung aus drey Quentchen Honig und dem gelben einesEyes. Dieser Verband wird täglich wiederhohlt, und das Glieddreymahl des Tages mit Oehl gerieben. Diese örtliche Behand-lung ist sehr wichtig; einige, wie Bouel vernachläßigen sie mitgroßem Unrecht. 2. Wenn der Theil es erlaubt, so kann mandas glühende Eisen anwenden, um das in der Wunde befindlicheGift und die von ihm berührten Theile zu zerstören. Es ist einsehr schädliches Vorurtheil, wenn man sich damit begnügt, dasgebissene Thier mit einem Schlüssel auf die Stirne zu brennen.Wenn dieses Brennen an der Stirne einige geschützt haben soll,
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