III. Cap. §. XXXVI. Maßregeln in Betreff der Lebensbedürfnisse. 251gen Gewinn enthalten; die Maire können bey der Bestim-mung derselben Werkverständige zu Rathe ziehen, welchegenaue Kenntniß von j dem Vortheile und Nachtheile, sowie von jedem Betruge des Gewerbes haben, und derenRechtschaffenheit Zutrauen einflößt. — Glauben die Becker,oder Fleischhacker sich durch die von dem Maire festgesetzteTaxe beschwerer, so müssen sie sich deßwegen an den Unter-Präfecten oder Präfecten wenden. (Art. 31 des Ges. vom19 — 22. Jul. 1791).Wir fügen hier ein Tarif bey, welches im J. 1700 fürParis gemacht wurde, und allen Mairen zum Muster die-nen kann.Preis von. 1 Kilogramme BrodePreis(2 Pf. 6 Quentchen altes Gewicht.)von 117 Kilo-grammen oderHalbschwarzerWeißes Brod240 Pf. Mehl.Schwarzes BrodBrodFr. C.10 Fr.0.1714* * * * * 812.—1910.14.—201116 —22121918 —24201420 —25152222 —28172526.—19342928 —2235... 3330 —2438 3432 —40 372534 —.2743 | 3936 —45 402938 —48.43040 —50 4532
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