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Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
247
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III. Cap. §. XXXVI. Maßregeln in Betreff der Lebensbedürfnisse. 147§. 36. Maßregeln um dem Mangel an den unentbehr-lichsten Lebensbedürfnissen zuvorzukommen, oderdemselben abzuhelfen.Der Mangel der Lebensbedürfnisse kann durch verschie-dene Umstände veranlaßt werden; unfruchtbarer Boden, Un-wissenheit der Bebauer, Mißwachs, Verheerungen, die einengroßen Theil einer Gegend treffen, und Seltenheit, welchedurch die Verkäufer erzeugt wird, sind die gewöhnlichen Ur-sachen des Mangels; die öffentliche Verwaltung hat in dieserHinsicht mancherley Pflichten zu erfüllen; wir werden nurdiejenigen hier anführen, welche zunächst der Polizey obliegen.Der Mangel der Lebensmittel zieht jederzeit Theurungnach sich, welche es der nicht bemittelten Classe der Bürgerunmoͤglich oder doch sehr beschwerlich macht, sich die noth-wendigsten Bedürfnisse zu verschaffen; die Regierung trifftdaher Maßregeln, um einen Mittelpreis zu erhalten, diePolizey wachet für die Vollziehung derſelben. Der Mittel-preis wird erhalten, wenn der Zusammenfluß so befördertwird, daß die Zahl der Verkäufer und die Menge der feil-gebothenen Lebensmittel größer ist, als die Zahl der Käuferund die Anfrage nach den Bedürfnissen. Sind die Lebens-mittel von der Art, daß sie lange aufbewahret werden kön-nen, so sorgt man für den Vorrath derselben durch Anle-gung von Magazinen, durch Verbothe der Ausfuhr, sobaldder Marktpreis den mittleren Preis übersteigt, wie dieß vor-züglich bey dem Getreide zu geschehen pflegt, durch Entfer-nung aller Hindernisse, welche die Zufuhr erschweren rc.unsers Ministers des öffentl. Schatzes begehren, damit ein Agentdes Schatzes die Cassen und Rechnungen gedachter Anstalten unter-suche. 3. Wenn es nöthig ist, eine Anstalt mit neuen Verwal-tern zu versehen, so soll unser Minister des Innern provisorischeinen oder mehrere Commissare aus der Municipalität des Ortes,wo die Anstalt liegt, ernennen, und unser Minister des öffentl.Schatzes einen Caſſirer, welche nach den proviſoriſchen Inſtructio-nen, die man ihnen ertheilen wird, zu verwalten haben; wir wer-den sodann auf den Bericht unsers Ministers des Innern definitiventscheiden.