Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
240
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1. Abschn. Verwaltende Polizey.240sten Dörfern die Straßen mit einem Pflaster versehen wer-den. Um den Staub zu dämpfen wird entweder den Bewoh-nern aufgetragen, zu bestimmten Zeiten vor ihren Häusernaufzuspritzen, oder die Polizey besorget das Aufspritzen selbst,und läßt einen oder mehrere Karren herumfahren, auf welchenein Faß voll Wasser ist, das unten durch die vielen Spritz-loͤcher, die man mit einem Brette oͤffnen und verschließenkann, herabfällt; dergleichen Gießfässer giebt es in Paris,London, Wien und andern Städten.L. Maßregeln verschiedener Art.Denjenigen, welche mit Wild, Fischen und Käse handeln,müssen an den Markttägen besondere Plätze angewiesen wer-den. — Das Ausstellen vor den Häusern von übeltriechendenKäsen, Härings=Tonnen, gewässerten Fischen oder anderenstark riechenden Waaren soll die Polizey nicht gestatten, weildadurch die Luft ganzer Straßen verdorben wird; eine Tafeloder Schild benachrichtiget ja schon jedermann, was in demHause zu verkaufen ist. — Teiche, Viehtränken und Schwem-men dürfen innerhalb der Ringmauern nicht geduldet werden;eben so wenig Flachs= und Hanfrösten in den Strecken derFlüsse oder Bäche, welche durch Städte fließen. — Wennsich die Bewohner der Städte besonders mit der Viehzuchtbeschäftigen, so kann die erforderliche Reinigkeit nicht unter-halten werden; die Bierbrauer und Brandeweinbrenner pfle-gen sich mit Mästung der Schweine abzugeben, welche unterallen Hausthieren den unverträglichsten Gestank verbreiten.Zu Paris ist durch eine Polizey=Ordonnanz vom 2. May1733 verbothen, Schweine, Kaninchen, Hasen, Tauben,alte oder junge Hühner, Welschhühner, oder anderes Geflügelzu unterhalten; das Central=Büreau hat durch einen Beschlußvom 17. Brüm. 5. J. diese Ordonnanz aber nur in Rück-sicht der Schweine und Kaninchen erneuert. — Die Masseder schädlichen Ausdünstungen wird auch vermehrt, wenn alleWinkel der Straßen mit den Ausleerungen der Vorüberge-henden angefüllt sind; in größern Städten ist es nothwendig,