Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
228
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I. Abschn. Verwaltende Polizey.2231„Die weit hervorragenden Dachrinnen sollten nicht gelit-ten werden. Ihr leicht sich ereignender Einsturz kann denunten Vorübergehenden Gefahr bringen, und das aus ihnenherabfließende Wasser verdirbt das Straßenpflaster.„Die an einigen Orten herrschende Gewohnheit, die äußernMauern der Häuser mit Schieferplatten zu bekleiden, streitetgegen den guten Geschmack, kann bey entstehenden Feuers-brünsten die Gefahr vermehren, und ist auch der Gesundheitschädlich, weil sich die Nässe leicht in die Fugen des Schie-fers zieht, und durch die Mauern dringt.„Da die Ausdünstung des frischen noch feuchten Kalksund Mörtels der Gesundheit schädlich ist, so sollte mananordnen, daß kein neugebautes Haus vor Ablauf einesJahrs bewohnt werden dürfte„Reinlichkeit und Sorge für öftere Erneuerung der Luftim Innern der Häuser kann zwar nicht durch Zwangs=Gesetzegebothen werden; man muß aber nichts unterlassen, um dieEinwohner durch vernünftige Belehrung zur Aufmerkſamkeitauf diesen Theil der Gesundheits=Pflege zu gewöhnen.„Eben die Vorsorge für gesunde Wohnungen, deren Re-geln hier mit beſonderer Rückſicht auf die Staͤdte vorgetragenworden sind, kann auch auf die Dorf=Wohnungen mit einigenEinschränkungen, welche die Situation des Landmanns noth-wendig macht, ausgedehnt werden.Wir glauben hier eine besondere Bemerkung in Betre-der kleinen Bauern=Fenster machen zu müssen, die oft kaumso groß sind, daß ein Mann seinen Kopf hindurch bringenkann. Die Sonnenstrahlen treffen eine so kleine Wohnungnur wenig, und durch dergleichen Fensterchen können dievielen Dünste nicht abgeleitet werden. Allzu kleine Fensterin Stuben, welche mit mehrern Menschen angefüllt sind,die alle zusammen speisen, und auch oft wohl zusammenſchlafen, ſind der Geſundheit nachtheilig. (Von der Bauartder Häuser wird in einer andern Beziehung noch unten imVII. Abschnitte gehandelt werden.)