III. Cap. §. XXXIV. Reinigkeit der Luft.227und verengern auch die Straßen, hindern den freyen Durch-zug der Luft, und können durch ihren Einsturz zu Unglücks-Fällen Gelegenheit geben.„Die innere Eintheilung des Raumes in den Gebäuden,die Verbindung, Größe und Höhe der Zimmer, Fenster undThüren kann zwar nicht wohl durch Gesetze vorgeschriebenwerden; doch wird man es durch vernünftige Belehrung, sowie durch Anstellung guter und erfahrner Baumeister dahinbringen können, daß diejenigen, welche neue Häuser bauenoder alte repariren lassen, hiebey auf die Gesundheit ihrerWohnungen, so wie auf das nöthige Verhältniß ihrer Größezu der darin wohnenden Menschen=Zahl gehörig Rücksichtnehmen.„Nicht bloß der Feuersgefahr wegen, sondern auch, weilvieler Rauch in den Häusern den Augen und den Lungenschädlich ist, muß die Polizey darüber halten, daß die Rauch-fänge eine solche Weite haben, die mit der Anzahl der Heerdeund Oefen, welche mit ihnen Gemeinschaft haben, in gehö-rigem Verhältniß stehe.“„Es wäre gut, wenn der Gebrauch der Windöfen in denZimmern allgemein eingeführt werden könnte, da sie dieReinigung der Luft befördern helfen.„Die Anlage der Abtritte in den Häusern erfordert beson-dere Aufmerksamkeit. Man muß darüber halten, daß sienicht in der Mitte der Häuser, noch auf die Straße herausangelegt werden, daß man ihnen überall tiefe und gut aus-gemauerte, oder mit Thon ausgeschlagene Kessel und hin-länglich weite Kothfänge gebe, und sie mit einem weitenLuftloch im Gipfel des Dachs versehe, durch welches einTheil des Gestankes sich verziehen könne. Die Polizey hatauch dafür zu sorgen, daß die Kloacken oft ausgefegt werden,Es ist allerdings vortheilhaft, wenn sie einen Abfluß in einbenachbartes Wasser haben, nur darf dieses kein stehendesWasser seyn, noch ein Fluß, aus welchem die Einwohnerihr Wasser zum Trinken und Kochen nehmen.
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