Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
224
Einzelbild herunterladen
 

9241. Abschn. Verwaltende Polizey.mahl sogar den Tod nach sich. Die schnellste Wirkung einerverdorbenen Luft bemerkt man in Gefängnissen, Kranken-oder Versorgungshäusern, wenn dieselben nicht geräumig sind,und die Luft darin nicht häufig ernenert wird, daher dasKerker= und Spital=Fieber; die schrecklichen Folgen des ersternhat Zimmermann in ſeinem Buche von der Erfahrung geſchil-dert. In verschlossene Behältnisse wird Luft durch Ventilatorenund Luftröhren gebracht.A. Moräste, Sümpfe und Teiche.Durch die Ausdünstung der Moräste, Sümpfe oder andererstehenden Wasser wird die Luft ganzer Strecken Landes ver-dorben, und verursacht oft sehr verderbliche Krankheiten; denfaulen Wässern muß daher Abfluß verschafft, die Sümpfemüssen ausgetrocknet werden; wie diese Austrocknung geschieht,bestimmt das Gesetz vom 16. Sept. 1807.Wenn Teiche, sagt das Gesetz vom 11. Sept. 1792, nachdem Gutachten und den Verbal=Prozessen der Kunstverständigendurch das Stillestehen ihres Wassers die Luft=Seuche oderansteckende Krankheiten unter dem Viehe hervorbringen, oderdurch ihre Ueberschwemmungen verursachen können, die demum sie herumliegenden Eigenthume Schaden bringen, so sinddie Präfecten befugt, auf das ausdrückliche Verlangen derMaire, und nach eingehohltem Gutachten des Unter=Präfectendergleichen Teiche niederreissen zu lassen.B. Ueberschwemmungen.Bey öftern Ueberschwemmungen wird durch die Feuchtig-keit der Gebäude, durch die nach Ablauf des Wassers zurück-bleibenden Pfützen, Schlamm und faulende Wasserthiere, sowie durch andere feuchte und faule Ausdünstungen die Luftunrein gemacht, und zu bösartigen Krankheiten Veranlassunggegeben. Dieſen Uebeln muß durch Austiefung der Fluß-bette, schicklich angebrachte Dämme, Ableitung, des Wassersin Canale 2c. vorgebeugt werden. — Aus eben demselbenGrunde soll man fließenden Wässern, die sich nur sehr läng-