III. Cap. S. XXXII. Polizey=Maßregeln in Betreff des Weines 2c. 217Weinen macht man Pontak, indem man sie mit Rheinwei-d'ubeeren, Kermesbeeren, rothem Sandelholz, Drachenblut,Färberröthe, rother Ochsenzungenwurzel, rothem Behen, Hei-delbeeren, Brasilienholz, Fernambuck, Tournesol, roth undzugleich mit diesen Dingen herb und zusammenziehend macht.„Die Gewürze, erinnert Dr. Frank, welche den zuausländischen Weinen umgeschaffenen einheimischen, meistensgeringern Erzeugnissen hinzugethan werden, als Naͤgelein,Muskatblüthe, Galgant, Cardamomen, etc. — der Brande-wein, womit nicht nur ein Faß gespült wird, sondern welchenman mit Zucker und verschiedenen Dingen gefärbt, in Ueber-menge dem betrügerischen Producte beymischt; — der nochunvergohrne Most, welchen man neuen Weinen zusetzt, umihnen Stärke und Süßigkeit anzulügen; alle dergleichen Künstesind zwar für wirliche Vergiftungen nicht zu halten, zerrüt-ten aber doch die Gesundheit sehr vieler Menschen nach undnach mit eben der Gewißheit; erhitzen das Blut, reitzen alleNerven, greifen besonders den Kopf an, schwächen die Glie-der, verursachen eine immerwährende Gicht, erwecken diegoldene Ader, verurſachen Blutſpeyen, Mutterblutflüſſe, Ver-stopfungen der Gefäße und der Därme, und beschleunigenſo den Untergang einer Menge Menſchen.Daß die Champagner- und Burgunder-Weine, so wie diesüßen italienischen und spanischen Weine mit den eckelhaftestenund schädlichsten Dingen durch gewinnsüchtige Weinhändlervermischet werden, ist allgemein bekannt...Zu Paris iſt durch eine Polizey⸗Ordonnanz aller Verkaufvon trinkbaren Weinen den Essighändlen untersagt, weil esdiesen Personen am leichtesten ist, sich mit Verfälschungeschlechter Weine abzugeben.Dr. Frank gibt folgende allgemeine Kennzeichen undPrüfungsmittel verdächtiger Weine an.„Die Zeichen eines der Verfälschung verdächtigen Weines sind,bey dem weißen sowohl als bey dem Rhein= und Mosel=Weine, wenn er
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