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Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
209
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III. Cap. §. XXXII. Polizey=Maßregeln in Betreff des Wassers 2c. 209„Eben das Eis, welches sich häufig um die Röhrbrunnenund Wasserbehälter ansetzt, lange daran hängen bleibt, undmit anklebendem Staube und anderm Unrathe verunreinigetwird, geht bey aufthauender Witterung geschwind in Fäulniß,und verdirbt durch ſeinen Zufluß das friſche Trinkwaſſer.Wegen dieses sowohl, als wegen der Feuersnoth muß daherdas angesetzte Eis fleißig abgehauen und die Flüßigkeit diesesunentbehrlichen Element beständig unterhalten werden.„Wenn die Hausthiere an öffentlichen Brunnen getränkt,und von den Mägden aller Salat, die Gemüße u. dgl.gewaschen, auch wohl Fenster oder Geschirre gerieben undgesäubert werden dürfen, so ist es unmöglich, die Reinlichkeitdes Wassers so zu erhalten, wie es die allgemeine Gesundheiterfordert.„Alljährlich müssen die gemeinen Brunnen gänzlich aus-geschöpft, und der Grund von dem Schlamme, den einge-fallenen vermoderten Insecten, hineingeworfenen faulendenKörpern gereiniget werden.„Die Verunreinigung der Brunnen muß verhätet werdenJeder Brunnen muß also bedeckt und verschlossen werdenweil sonst unmöglich das Hineinwerfen verschiedener fremdenKörper, die Vermischung mit Staube, Regen und Schnee,und selbst das Hineinstürzen wahnsinniger Personen oderspielender Kinder mit Gewißheit vermieden werden kann. Daaber ein Wasser, zu welchem der äußern Luft aller Zutrittverwehret wird, ungesund ist, so muß man die Decke desBrunnens mit beſondern Löchern oder Röhren verſehen, dieman immer so anbringen kann, daß Staub und Regendadurch abgehalten werden.„Was die Reinhaltung der Flüsse und Teiche, worausMenschen und Vieh ihren Trank ziehen, anbelangt, so wirdzwar von Polizey wegen billig gesorgt, daß nahe bey menſch-lichen Wohnungen, und da, wo das Wasser zum innerlichenGebrauche geschöpft wird, keine Abflüsse von Abtritten,Handbuch. I. Th.