I. Abschn. Verwaltende Polizey.198.verfertiget, wohl gebacken, nicht zu frühe gegessen, aber auchnicht zu lange aufbewahrt werden. Zu Paris müssen dieBäcker ihr Brod zu einer bestimmten Stunde gebacken haben,damit es kalt und genießbar werde, bis die Zeit kommt,solches dem Volke zu verkaufen; wo diese Verfügung nichtbefolgt wird, kann man nicht über die Güte desselben urthei-len. — Wenn zu alter, sehr sauer riechender Sauerteig zurVerfertigung des Brodes gebraucht wird, so erhält es einenunangenehmen sauren Geschmack, und verursacht kränklichenPersonen und Kindern Unverdaulichkeiten, Verstopfungen undeine Anlage von Würmern. — Zu Paris wird nach eineralten Polizey-Ordonnanz die Güte der Hefen, welche zumBacken des weißen Brodes genommen wird, auf dem öffent-lichen Markte vor dem Verkaufe untersucht; einige Bäckernehmen statt dieses Gährungs=Mittels ein von ihnen soge-nanntes und geheim gehaltenes Zeug, welches die Aufmerk-samkeit der Polizey=Beamten zu verhindern suchen muß.Es darf den Bäckern nicht zugestanden werden, ihre Hefenin zinnernen oder andern metallenen Gefäßen aufzubewahren,weil dann der Genuß derselben unserer Gesundheit schädlichwird. — Man hat die traurige Erfahrung, daß die Bäcker,um dem Brode ein schöneres äußeres Ansehen und ein schwe-res Gewicht zu geben, dasselbe mit Alaun, Jalappen=Wurzelund andern fremden Körpern vermischen, welches nothwen-diger Weise Krankheiten verschiedener Art nach sich ziehenmuß. Um die Brod=Verfälschungen zu entdecken, schlägtDr. Menings folgendes Mittel vor, welches mit vielemErfolge gebraucht wird:„Man nehme die bloße Krume des verdächtigen Brodes,zerschneide sie in dünne Scheiben, und thue sie gröblich zer,brochen in einen gläsernen Distillir=Kolben, schütte eben soviel Wasser darauf, daß es alle die Krume und einige Fingerhoch darüber bedecke; das Glas setze man jetzt 24 Stundenlang ruhig in ein mäßig warmes Sandbad. In so viel Zeitwird die Brodkrume gänzlich erweicht, und die fremden Kör-
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