Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
197
Einzelbild herunterladen
 

III. Cap. §. XXIX. Polizey=Maßregeln in Betreff des Mehles 2c. 197mehr Neigung zur Fäulniß, als wenn sie trocken eingescheuertworden ist. Das Getreide wird sticksend, und das Mehldavon ungesund, wenn die Fruchtböden keine reine durch-streichende Luft haben, wenn dasselbe nicht öfters herumge-wendet und gereiniget wird. Der Getreide=Wurm verzehrtnach und nach alles nahrhafte Mehl der Körner; alle ver-1legene Früchte liefern schädliches Mehl.Das Mehl von gesundem Getreide kann durch das Mahlenschädlich werden, wenn nehmlich während desselben sich Sandvon den Mühlsteinen abreibet, und sich mit dem Mehle ver-miſchet; dieſer Sand verſtopfet nach den Beobachtungen derAerzte unsere feinsten Gefäße, sammelt sich in den Därmenzu wirklichen Steinen, und verdirbt die Verdauung. DieLocal=Verwalter müssen, um dergleichen Uebeln vorzubeugen,wachen, daß die Müller keine weiche Mühlsteine gebrauchen,sondern nur solche, welche die erforderliche Härte haben;den Müllern könnte vorgeschrieben werden, keinen Stein neueinzusetzen, wenn er nicht vorher von Kunstverständigen fürtauglich anerkannt worden ist.Das sonst gute Mehl verdirbt, wenn man es zu langeaufbewahrt, wenn solches in Fässern, Kästen und Säckenhart zusammengedruckt ist, und keine Luft daran kommt; inden letztern Fällen wird es gewöhnlich bitter und faul; ebenso verdirbt das Mehl, wenn es naß geworden und wiedertrocken wird. Gewinnsüchtige Mehlhändler und Becker ver-mischen solches, besonders in theuern Zeiten, mit gemeinemSand, Asche, Erde, Gips, Kreide, gelöschten Kalk, ver-brennten Knochen 2c.; die Beschaffenheit des Mehls mußdaher oft in Gegenwart der Polizey=Beamten durch Kunst-verständige untersucht werden.Daß die Polizey=Beamten besonders ihre Aufmerksamkeitauf die Güte des Brodes, dieses so allgemeinen Nahrungs-Mittels, richten müssen, bedarf wohl keiner weitern Ausein-andersetzung. Das Brod, um der Gesundheit der Menschennicht zu schaden, muß von gutem gehörig verarbeiteten Teige