Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
199
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III. Cap. §. XXIX. Polizey=Maßregeln in Betreff des Brodes 2c. 199per sondern sich davon ab. Ist es Kreide, Gyps, Asch,u. dgl., die man mit dem Brode vermischt hatte, so findensich diese schwerern Dinge, wenn das Brod und Wasserbehutsam abgeschüttet worden ist, zu Boden im Glase. DieJalappen=Wurzel schwimmt in Gestalt eines unreinen Schlei-mes oben auf, und verräth sich noch vor dem Abgießen.Der Alaun, welcher ſich in dem Aufguſſe aufgelöſet hat,bleibt nur in so lange unsichtbar, bis man entweder einLangensalz in diesem auflöset, und ihn damit niederschlägt,oder bis man ihn durch langsames Abrauchen und einigeRuhe des dadurch verminderten Wassers an einem kühlenOrte zu Crystallen bringt.Man kann, sagt Zückert, noch eine Methode wählen.„Man schneidet die Brodkrume in kleine Scheiben, thut siein eine große Menge Wasser, und setzt sie in einer großenirdenen Schüssel auf ein ganz gelindes Feuer, wo sie eineZeitlang stehen muß. Wenn man hernach das Brod undWasser ſanft oben abgießt, ſo findet man die Knochen⸗Aſche,die Kreide u. s. w. am Boden der Schüssel; der Alaun aberkommt zum Vorscheine, wenn man das abgegossene Wasserganz einkochet.Der Verkauf alten schimmlichten und verdorbenen Brodesan arme Leute um einen geringen Preis muß verbothen unddie Verkäufer müssen zur Strafe gezogen werden, denn diesesist nicht weniger ungesund als fäulichtes Fleisch. — Die Oefendürfen bey dem Brodbacken mit nichts geheitzet werden, wasdem Brode eine schädliche Eigenschaft geben könnte; manweiß aus der Erfahrung, daß grün oder mit Bley=Stoffeangestrichenes altes Holz, welches zum Heitzen der Backöfengebraucht wurde, dem Brode die vergiftete Eigenschaft desGrünspanes und Bleyes beygebracht hat. — Das Bestreichenverschiedener Brod=Arten, besonders des Zuckerbrodes, derKuchen und dergleichen, mit allerley reitzenden Farben, wovondie meisten schädlich oder doch verdächtig sind, muß den Brod-und Zuckerbäckern untersagt werden. Eine Polizey=Ordon-