III. Cap. 5. XXIX. Polizey=Maßregeln in Betreff des Getreides 2c. 1954) „Mit den verdächtigen und noch frischen Körnernmüssen Versuche angestellt werden, um zu erfahren, ob sieThieren schädlich wären.5) „Wenn man dadurch von der Giftigkeit solcher Körnerüberzeugt würde, so müßte man diese Versuche in dem Bey-seyn der Landleute wiederhohlen.6) „Die Einwohner müßten so lange mit unschädlichemRoggen versehen werden, bis der verdächtige lange genugausgeduftet, und durch sodann wieder angestellte Erfahrungender Gesundheit nicht mehr nachtheilig befunden worden.7) „Wenn auch der Roggen weniger Argwohn erregte,müßte er doch erst durch Sieben, Abspülen oder gar Aus-lesen von den etwa verdächtigen Körnern gereiniget werden.8) „Zu mehrerer Sicherheit könnte er noch im Ofengedörret, und sodann erst gemahlen, wiewohl auch doch nochnicht gleich zum Backen gebraucht werden.Die Absonderung des verdächtigen von dem reinen Getreideist das einzige übrige Mittel, wenn das Wachsthum vonjenem nicht zu hintertreiben ist. Um den Schwindelhabervon dem Getreide zu bringen, hat man in einigen Gegendenein eigenes Sieb, dessen Löcher nach der Gestalt der Saamendieses Unkrauts gebildet, und mehr länglicht als bey demRoggen=Siebe sind. Einige sehen es als hinlänglich an, daßman das mit Lolch vermischte Getreide mit der Schaufel soweit, als es möglich ist, werfe, wo denn der leichtere Lolch-Saamen unterwegs liegen bleibe, und den schwerern Weitzenverlasse. Das Mutterkorn, der Brand und der Rost werdenentweder durch sorgfältiges Sieben oder durch kurzes Ein-weichen des Getreides in Wasser, wo das verdächtige sogleichoben schwimmt, und hinweggenommen werden kann, oderauch durch das fleißige Wannen am beßten abgesondert.Das Dörren im Backofen benimmt dem schädlichen Beysatzeseine mehreste Kraft; aber es verhindert nicht, daß nichtunnahrhaftes Mehl unter das gute komme.
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