Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
188
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I. Abschn. Verwaltende Polizey.133Leber, welche alle Metalle schwarz niederschlägt oder dersympathetischen Dinte des Gaubius. (Siehe Frank medi-einische Polizey 3. B. S. 155.)Der Verkauf von Käsen, die aus ungesunder Milch zube-reitet werden, darf nicht gestattet werden; es muß Grundsatzder Polizey=Beamten seyn, den Verkauf inländischer Käse zubefördern, und jenen der fremden zu erschweren, weil sie inden meisten Fällen über die Güte der ersten wachen, nichtaber die Schädlichkeit der letztern beurtheilen können. Beyeinreißender Vieh=Seuche muß das Käsemachen eingestellt wer-den. — Die Local=Verwalter müssen die Einfuhr der Käse,so wie der Butter, von solchen Ländern untersagen, in denendie Vieh=Seuche wüthet. Der Genuß jener Käse, welche inmetallenen Gefäßen verfertiget werden, verursacht Erbrechenund andere üble Folgen; diese Art der Fabrication mußdaher verbothen werden.Die Eyer können zwar nicht verfälschet, aber zu langeaufbewahrte, faule Eyer können zu Markte getragen werden;der reiche Mann, wenn er dergleichen schädliche Waare gekaufthat, wirft solche hinweg, aber der Arme, der keine doppelteAuslage machen kann, genießt, dieselbe; um dem Betrugeund den daraus entstehenden üblen Folgen vorzubeugen,müssen die zum Verkaufe ausgesetzten Eyer öfters untersucht,die verdorbenen confiscirt und die schuldigen Eyerhändler zurStrafe gezogen werden. — Aeußert sich eine heftige Seucheunter den Hühnern, so darf der Verkauf der Eyer, die ausder angesteckten Gegend kommen, nur unter Beobachtungdienlicher Vorsichts=Maßregeln erlaubt werden; man handeltam beßten, wenn man den Gebrauch solcher Eyer auf einigeZeit ganz untersagt. — Man sollte billig das Färben soge-nannter Oster=Eyer verbiethen, weil die ungesunden Farben,welche manchmahl dazu gebraucht werden, sehr oft bis indas Weiße eindringen, und also der Gesundheit der JugendSchaden bringen; die Erfahrung hat gelehrt, daß die harten