Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
167
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III. Cap. §. XXIII. Maßregeln bey ansteckenden Krankheiten. 167pen lassen, und diese Wagen sollen nach geschehenem Trans-porte mit heißem Wasser abgewaschen werden. Es ist ver-bothen, sie in Wälder, Flüsse oder in die Unrathsgrube zuwerfen, und sie in Ställen, Höfen und Gärten einzuscharren,unter Strafe von 300 Francs nebst dem Schadensersatze.(5. Art. des Schl. des Parl. von 1745, und 6. Art. desSchl. des C. von 1784.)Endlich sollen die Verwaltungen, gemäß des Decretesvom 28. Sept. 1791 alle Mittel anwenden, um den Vieh-seuchen vorzubeugen oder Einhalt zu thun, und die Regie-rung rechnet dem zu Folge auf ihren Eifer, daß sie Patrouil-len ausschicken, die Gesetze auf das schleunigste vollziehen,und nichts ermangeln lassen, um das Land vor der Ansteckungzu bewahren, oder den Fortgang derselben zu hemmen. Wennerklärt worden ist, daß die Viehseuche in ihrem Bezirke herr-schet, so sollen sie die Präfecten der benachbarten Departe-mente davon benachrichtigen, und ich empfehle ihnen ganzausdrücklich, mir hievon, so wie von den Fortschritten, welchedie Seuche etwa macht, Bericht zu erstatten.Nur wenn die von mir angegebenen Maßregeln mit gewis-senhafter Strenge befolgt werden, kann man hoffen, einerfür den Ackerbau überhaupt und für die Viehbesitzer insbe-sondere so verderblichen Seuche vorzubeugen oder Einhaltzu thun.Eigenschaft der Krankheit. An allen Orten, wodie Viehseuche herrscht, kommen die Kunstverständigen, welchedieselbe beobachtet haben, darin überein, daß sie solche alseine allgemeine Entzündung betrachten, die sich immer miteiner Entzündung der Lunge oder der Leber, am öfterstenaber mit der ersteren endigt.Ursachen der Krankheit. Der anhaltende Regen,wodurch im vergangenen Jahre das Futter verdorben, undmehrere Ströme und Flüsse zur Zeit der Heuernte aus ihrenUfern getrieben worden, ist ohne Zweifel eine der Hauptur-sachen der Viehseuche.