152I. Abschn. Verwaltende Polizey.Holz u. dgl. Oefters auch sorgten reiche und wohlthätigePersonen für diese Ausgaben. Alle diese Hülfsquellen, m. H.,muß man wieder zu öffnen suchen, und da, wo die freywil-ligen milden Beyträge der Einzelnen, vereinigt mit den Ein-künften der Wohlthätigkeits=Anstalten, noch nicht hinreichen,die Lebens=Bedürfnisse bey einer herrschenden Epidemie zubestreiten, muß der erforderliche Zuschuß aus den Geldernder unvorgesehenen Departemental=Ausgaben, oder aus denen,die der allgemeine Rath zu diesem Zweck, vermöge des Art.34 des Gesetzes vom 2. Ventos 13. J. etwa votirt, geliefertwerden. Allein dieser Zuschuß muß sich lediglich auf die Ver-abreichung dessen, was zur Befriedigung der Haupt=Bedürf-nisse hinreicht, beschränken.Ich schließe gegenwärtiges Schreiben mit dem Ersuchen,daß Sie mit der grösten Strenge in dem gesammten UmfangeIhres Bezirks, die Polizey=Ordnung in Hinsicht der Rein-lichkeit und des gesunden Zustandes der Stadt- und Land-Gemeinden vollstrecken lassen. Sie werden demzufolge alleIhnen zu Geboth stehende Maßregeln ergreifen, um denUrstoff zur Ansteckung von den Wohnungen zu entfernen, alsda sind: die Lachen, stehende Gewässer, Viehanger, Ana-tomie=Säle und gewisse Fabriken, deren ungesunde Ausdün-stungen den Umtrieb der Epidemien befördern. Ich haltees für überflüßig, Sie hiebey zu erinnern, wie nothwendiges ist, den Vollzug des kaiserl. Decrets über die Begräbniß-Orte, besonders in Ansehung ihrer Lage und der Erneuerungder Gräber, streng zu handhaben. Ich will Ihnen nurbemerklich machen, daß die aus den Leichen hervorgehendenflüchtigen Theile ein äußerst starkes und furchtbares Giftsind, und daß unter allen Dünsten, welche die Luft ver-schlimmern und die öffentliche Gesundheit in Gefahr setzen,vielleicht keine so wirksam und so verderblich sind, als die,welche aus den Gräbern aufsteigen.Auch will ich Ihnen nicht ſagen, wie wichtig es iſt, dieRäucherungen des Hn. Guyton=Morveau bey Epidemien und
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